Kontrolle ohne Ankündigung

Ein am 30.6.2013 wirksam gewordenes „Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften“ enthält unter anderem die Einführung einer Lohnsteuer-Nachschau. Das Gesetz schafft damit die Rechtsgrundlage für eine Betriebskontrolle ohne vorherige Anmeldung und unterscheidet sich in genau diesem Punkt von der klassischen Außenprüfung.
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Künftig kann es also passieren, dass eines Tages ein Betriebsprüfer des Finanzamts die Büro- oder Geschäftsräume betritt und Einblick in sämtliche Lohnunterlagen verlangt. Der Unternehmer ist dann verpflichtet, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorzulegen und entsprechende Auskünfte zu erteilen.

Eine Lohnsteuer-Nachschau ist noch keine Prüfung. Sollten sich allerdings im Rahmen der Nachschau Ungereimtheiten ergeben, kann nahtlos und ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung übergegangen werden. All diese Punkte sind im neu geschaffenen § 42g des Einkommenssteuergesetzes (EStG) geregelt.

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