Kontrolle ohne Ankündigung
Künftig kann es also passieren, dass eines Tages ein Betriebsprüfer des Finanzamts die Büro- oder Geschäftsräume betritt und Einblick in sämtliche Lohnunterlagen verlangt. Der Unternehmer ist dann verpflichtet, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorzulegen und entsprechende Auskünfte zu erteilen.
Eine Lohnsteuer-Nachschau ist noch keine Prüfung. Sollten sich allerdings im Rahmen der Nachschau Ungereimtheiten ergeben, kann nahtlos und ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung übergegangen werden. All diese Punkte sind im neu geschaffenen § 42g des Einkommenssteuergesetzes (EStG) geregelt.
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