Kfz-Haftpflicht deckt Schäden durch Beifahrer ab
Ein für die Taxibranche bedeutsames Urteil hat das Landgericht Saarbrücken gefällt. Laut seiner Entscheidung mit dem Aktenzeichen 13 S 117/15 haftet eine Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich auch für einen Unfall, den der Beifahrer durch das Öffnen seiner Tür verursacht hat. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein hin.
In dem verhandelten Fall verlangte eine Fahrzeugbesitzerin Schadenersatz, nachdem der Beifahrer eines direkt neben ihr parkenden Fahrzeugs seine Tür geöffnet hatte. Samt der Sachverständigenkosten betrug der Schaden rund 1.100 Euro.
Laut dem Gericht gehört das Öffnen der Tür beim Aussteigen zum Gebrauch des Fahrzeugs, der durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Sie müsse daher auch für einen Unfall aufkommen, der durch einen Fahrzeuginsassen verursacht worden sei.
Manche Taxiunternehmer weisen Fahrgäste mit Aufklebern darauf hin, beim Öffnen der Türe und beim Aussteigen vorsichtig zu sein. Das ist angesichts der Scherereien und der Folgekosten, die jeder Unfall mit sich bringt, sicher eine gute Idee.
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