KfW veröffentlicht Liste förderfähiger Wallboxen

Auch Taxi- und Mietwagenunternehmer können sich vorab anschauen, für welche genutzte Wallboxen sie ab dem 24. November 2020 eine staatliche Förderung beantragen können.

Zwei der drei ID.Charger-Wallboxen von Volkswagen gehören zu den förderfähigen Modellen. (Foto: Volkswagen)
Zwei der drei ID.Charger-Wallboxen von Volkswagen gehören zu den förderfähigen Modellen. (Foto: Volkswagen)
Dietmar Fund

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben am 6. November 2020 eine Liste der förderfähigen Wallboxen veröffentlicht. Ab dem 24. November 2020 können auch Taxi- und Mietwagenunternehmer als Eigentümer, Mieter oder Vermieter die Einrichtung einer Ladestation für Elektroautos und die Ladestation selbst pauschal mit 900 Euro pro Ladepunkt staatlich fördern lassen, sofern das Projekt mindestens diese 900 Euro pro Ladepunkt kostet. Sie müssen das über das KfW-Zuschussportal online tun. Der zum Zuschuss 440 führende Link wird erst am 24. November veröffentlicht.

In diesem Zusammenhang hat die KfW auf ihrer Homepage bereits eine Liste der förderfähigen Wallboxen veröffentlicht. Darin ist eine Vielzahl von Herstellern mit einzelnen Modellen aufgeführt. Bei allen wird die Bedingung genannt, dass sie höchstens mit 11 kW Ladeleistung laden dürfen, was der installierende Elektriker bestätigen muss.

Wie Volkswagen mitgeteilt hat, sind von drei Wallboxen des Unternehmens zwei förderfähig. Eine teurere mit aufwändigeren Steuerungsmöglichkeiten sei über die Förderung günstiger als das Basismodell. Es lohnt sich also offenbar, bei den Modellen genau hinzuschauen.

Die Fördervorgaben der KfW können interessierte Taxi- und Mietwagenunternehmer im Downloadbereich bei dieser Meldung als pdf-Datei abrufbar.

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