Laut dem Handbuch Gewährleistung von Volkswagen Nutzfahrzeuge umfasst das Volkswagen Garantie- und Gewährleistungspaket für werkseitig verbaute Umfänge 2 Jahre Fehlerfreiheit (ohne Kilometerbegrenzung) für alle neuen Fahrzeuge der Marken Volkswagen und Volkswagen Nutzfahrzeuge unabhängig davon, ob es sich um eine private oder eine gewerbliche Nutzung handelt. Hinzu kommt die Mobilitätsgarantie für die ID. Familie. Sie beginnt mit der Auslieferung und ist für drei Jahre ohne Kilometerbegrenzung gültig.
Diese LongLife Mobilitätsgarantie greift auch bei Taxis. Für sie gibt es außerdem die Taxi Mobilitätsgarantie. Sie sieht für Liegenbleiber die Bereitstellung eines Taxis innerhalb Deutschlands für bis zu drei Tage vor und setzt voraus, dass die vorgeschriebenen Serviceintervalle laut Serviceplan eingehalten werden. Das teilte Joachim Flämig, Taxi-Ansprechpartner der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge, nach Rücksprache mit seiner Fachabteilung mit.
Flämig korrigierte damit eine fehlerhafte Angabe im Testbericht zum VW ID. Buzz-Taxi, der in taxi 9-10/2023 heute erschienen ist. Die Redaktion entschuldigt sich für die falsche Angabe. Sie wurde offenbar fälschlicherweise aus einer früheren Tabelle übernommen. In der ging es um eine Marke, die mit langjährigen Garantien wirbt, aber für die Verwendung als Taxi oder Mietwagen eine Kilometerbegrenzung vorsieht.
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