ADAC: Blackbox für Neuwagen wird ab 2024 Pflicht

Die Datenaufzeichnung mit einem Event Data Recorder vor und nach einem Unfall wird ab 2024 im Fahrzeug obligatorisch. Was dabei gespeichert wird und was nicht, legt der Automobilclub jetzt dar.

Daten im Blick: Eine beauftragte Sachverständige oder ein Sachverständiger kann die EDR-Daten auslesen. | Foto: ADAC/Test und Technik/Matthias Zimmermann
Daten im Blick: Eine beauftragte Sachverständige oder ein Sachverständiger kann die EDR-Daten auslesen. | Foto: ADAC/Test und Technik/Matthias Zimmermann
Redaktion (allg.)
(erschienen bei VISION mobility von Johannes Reichel)

Bereits jetzt sind viele Fahrzeuge mit einem EDR ausgestattet, ab dem 7. Juli 2024 wird die Blackbox für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht. Flugzeuge besitzen eine Blackbox, aus der Ereignisse vor und kurz nach einem Absturz ausgelesen werden können. Der sogenannte Event Data Recorder (EDR) zeichnet bei einem Unfall eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Crash auf. Der ADAC hat jetzt einen Überblick veröffentlicht, was der EDR kann und wie es mit dem Datenschutz aussieht. Die Aufgabe des EDR liege darin, ein besseres Verständnis über einen Unfall durch dabei aufgezeichnete Daten zu bekommen. Verbaut ist der EDR meistens im Airbag-Steuergerät, da hier alle relevanten Informationen von Beschleunigungssensoren zusammenlaufen – diese Informationen werden auch für die Auslösung der Datenaufzeichnung des EDR verwendet. Aufgezeichnet werden dabei Daten wie die Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel oder ob der Airbag ausgelöst wurde. Die Aufzeichnung wird in einem zeitlichen Fenster von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash ausgelöst. Die Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und verbleiben dort.

Hoheit der Daten liegt beim Fahrer - Gericht muss anordnen

Mit Hilfe von bestimmten Tools können sie über die ODB-Schnittstelle oder direkt am Airbag-Steuergerät ausgelesen werden. Zwar liegt datenschutzrechtlich die Hoheit der Daten aus dem EDR beim Fahrer beziehungsweise Halter. Um im Zusammenhang mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren aber zu erfahren, wie es zu einem Unfall kam, kann ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen beauftragen, die Daten aus dem EDR auszulesen. Die Daten aus dem EDR sollten jedoch nicht als einzige Quelle zur Unfallrekonstruktion hinzugezogen werden, mahnt der Automobilclub. Und sieht die Daten als zusätzliches Element zum Spurenbild am Unfallort sowie den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen. So könnten sie die herkömmliche Rekonstruktion eines Unfalls unterstützen, nicht jedoch ersetzen. Der EDR speichere nur Daten über das eigene Fahrzeug und nicht über andere Verkehrsteilnehmer. Auch Videoaufzeichnungen seien mit ihm nicht möglich.

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