Einen weltweiten anwendbaren Standard für die Sicherheit von „virtuellen Fahrzeugschlüsseln“ möchte das Allianz Zentrum für Technik (AZT) entwickelt haben. Das Institut möchte damit die Diebstahlsicherheit von Systemen gewährleisten, bei denen Fahrzeuge über Smartphones geöffnet und geschlossen werden.
Weil der Fahrzeughalter im Falle eines Diebstahls im Falle eines virtuellen Schlüssels nicht den sonst geforderten Schlüssel-Satz vorlegen kann, muss er künftig nachweisen, wer im Besitz eines virtuellen Schlüssels gewesen ist und für wen diese Berechtigung zwischenzeitlich gelöscht worden ist.
Abgesehen davon darf der virtuelle Schlüssel nicht kopierbar sein. Wie beim normalen Autoschlüssel muss immer erkennbar sein, wie viele virtuelle Schlüssel gerade im Umlauf sind. Im Falle eines Diebstahls muss der Fahrzeughalter in der Lage sein, sofort alle virtuellen Schlüssel zurückzuziehen. Zudem fordert das AZT, dass die Zugangsberechtigung von der Fahrberechtigung getrennt sein müsse, um das bestehende hohe Schutzniveau der elektronischen Wegfahrsperre nicht zu unterlaufen.
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