Einheitsgewerbe – auch in Deutschland umsetzbar?

Das Einheitsgewerbe könnte eine Lösung für die prekäre Situation des Taxigewerbes sein. Rechtsexperte Thomas Grätz gibt eine Einschätzung zur Umsetzbarkeit in Deutschland.
Bild: taxi heute Redaktion/KI
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Redaktion (allg.)
Taxi als Einheitsgewerbe

Die Idee ist auf den ersten Blick verlockend: Taxi und Mietwagen zu einem Einheitsgewerbe verschmelzen, wie es seit dem 1. Januar 2021 in Österreich unter dem Namen „Personenbeförderung mit Pkw“ praktiziert wird. Dort dürfen alle Unternehmer, egal ob bis 2020 Taxi- oder Mietwagenunternehmer, Taxifahrten durchführen, vorbestellte Fahrten übernehmen, an Standplätzen bereitstehen und per App vermittelt werden. Das österreichische Einheitsgewerbe beseitigt Genehmigungsunterschiede und sorgt für einheitliche Anforderungen an Zuverlässigkeit, Fachkunde, Fahrzeugkennzeichnung und Fahrerausbildung.

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Seite 14 bis 15 | Rubrik Gewerbepolitik
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