Landgericht Hamburg lehnt BZP-Antrag gegen mytaxi ab

Nachdem der Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen die Rabattaktionen abgelehnt wurde, plant Intelligent Apps die nächste 50-Prozent-Aktion.
Das Landgericht Hamburg hat mytaxi Rückenwind verschafft. (Foto: Landgericht Hamburg)
Das Landgericht Hamburg hat mytaxi Rückenwind verschafft. (Foto: Landgericht Hamburg)
Dietmar Fund

Das Landgericht Hamburg hat am 15. September 2015 den Antrag des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP) auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Rabattaktionen von Intelligent Apps/mytaxi abgewiesen. Darauf weist der zum Daimler-Konzern gehörende App-Vermittler hin. Wie Pressesprecher Stefan Keuchel schreibt, habe das Gericht dies damit begründet, dass das Personenbeförderungsgesetz kein Schutz für Taxivermittler sei.

Ruth Hütteroth, Pressesprecherin des Gerichts, konnte auf Anfrage von taxi heute noch keine detaillierte Urteilsbegründung nennen, solange kein Zustellhinweis der beteiligten Parteien vorliege. Sie könne aber schon sagen, dass nach Meinung des Landgerichts weder ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz noch gegen das Wettbewerbsrecht vorgelegen habe.

Thomas Grätz, dem Geschäftsführer des BZP, liegt die Urteilsbegründung bereits vor. Sie solle aber erst einmal intern beraten werden. Es spreche viel dafür, dass der BZP juristisch weitergehen werde.

Intelligent Apps plant derweil schon die nächste Aktion. Vom 21. September bis zum 4. Oktober 2015 sollen in über 40 Städten diejenigen Nutzer der App, die die Kosten ihrer Taxifahrt mit der integrierten Bezahlfunktion begleichen, wie gehabt für 50 Prozent des regulären Fahrpreises fahren. Die andere Hälfte zahlt Intelligent Apps dem Taxifahrer.
Ausgenommen von der neuen, dritten Aktion dieser Art ist wieder der Raum Stuttgart, wo die Taxi Auto Zentrale Stuttgart ein Urteil gegen diese Aktion erstritten hat. Über die Berufung, die Intelligent Apps dagegen eingelegt hat, wird laut dem App-Anbieter am 24. September 2015 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt.
 

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