Festhalten möchte der BZP demnach an der Genehmigungspflicht. Die Einführung einer schwer überprüfbaren Bagatellgrenze, ab der die eine Genehmigung für die Personenbeförderung erst erforderlich sein soll, lehnt er ab. Bewährt hat sich seiner Meinung nach auch die Kontingentierung. Wenn man sie abschaffe, drohten Funktionsstörungen und Verzerrungen der Wettbewerbsverhältnisse – es sei denn, man sorge wie etwa Hamburg für eine strikte Überwachung, für die den Behörden aber die Mitarbeiter fehlten.
Ohne feste behördlich festgelegte Tarife sieht der BZP die öffentlichen Verkehrsinteressen gefährdet. Wer Tarife freigebe, müsse damit rechnen, dass die Betriebspflicht mit überhöhten Forderungen unterlaufen werde. Vereinbarungen über Sonderbestimmungen könne man aber gegebenenfalls überprüfen.
Zur Rückkehrpflicht erklärte Müller, dass sie für die Unterscheidung von Taxis und Mietwagen beibehalten werden sollte. Ihre Rechtfertigung liege darin, dass Mietwagenunternehmer ja nicht die Pflichten der Taxiunternehmer hätten. Vorschläge zur Modifizierung werde der Verband aber ergebnisoffen prüfen.
Auch einen generellen Wegfall der Ortskundeprüfung lehnt der BZP ab. Allenfalls in ländlichen Gebieten mit übersichtlichen Strukturen, nicht aber in Groß- und Mittelstädten, könne man auf sie gegebenenfalls verzichten.
Formulierungen zu Elektro-Taxis, zu Sammelverkehren wie dem Taxi-Sharing und zur Mobilität im ländlichen Raum runden das Papier ab.
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin