Taxi-Bundesverband zieht ernüchternde Bilanz zur PBefG-Novelle
Zwei Jahre nach der Reform des Personenbeförderungsgesetzes sind die damit neu eingeführten blauen Ordnungsnummern für Mietwagen der einzige sichtbare Effekt. Die viel zu langsame Umsetzung kostet im Gewerbe Existenzen vor allem in den Großstädten. In Berlin wurden in den letzten Jahren 3.000 Taxis abgemeldet und Mietwagen dominieren bereits das Nachtgeschäft, in Düsseldorf sind schon so viele Mietwagen wie Taxis unterwegs. Unternehmer, die den Mindestlohn bezahlen, ehrlich arbeiten und alle Umsätze versteuern, kommen unter die Räder. Diese ernüchternde Zwischenbilanz zog der Vorstand des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) nach einer Klausurtagung, die am 18./19. April 2023 stattgefunden hat und über die Geschäftsführer Michael Oppermann am 26. April informiert hat.
Dort hieß es, auch die Unternehmer in ländlichen Regionen stünden vor großen Herausforderungen. Das zeigten eine Vereinbarung, die ein Plattformanbieter mit der AOK Nordost geschlossen habe, und die Aktivitäten der Linienverkehrsbetreiber bei On-Demand-Verkehren.
„Von 580 Tarifbezirken hat kein Einziger die Möglichkeit genutzt, Festpreise für das Taxi zu ermöglichen. Kein Einziger hat einen Tarifkorridor eingeführt. Und nur zwei von 580 nutzen Mindesttarife für Mietwagen. Das ist zwei Jahre nach Inkrafttreten der PBefG-Novelle definitiv viel zu wenig“, urteilte BVTM-Präsident Herwig Kollar. Entgegen in der Branche kursierenden Gerüchten stehe das Eichrecht der Einführung von Festpreisen nicht im Weg. Auch darauf wolle der BVTM mit dem PBefG-Symposium hinweisen, das der BVTM und der Deutsche Städtetag eigens für Genehmigungsbehörden im Juni veranstalten.
Der Dachverband will nun versuchen, die Genehmigungsbehörden zu „aktivieren“, damit sie ihren seit der Novelle vorhandenen Spielraum auch nutzen. Gleichzeitig will er politisch darauf hinarbeiten, dass die Anwendung der Regeln einfacher und zwingender wird. Weil dazu wirksame Kontrollen nötig sind, spricht sich der BVTM dafür aus, nach der Aufnahme von Taxametern und Wegstreckenzählern in die Kassensicherungsverordnung keine Ausnahmen von der Einbaupflicht mehr zuzulassen.
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