Bundeskabinett will autonomes Fahren zulassen

Ein Gesetzentwurf soll das Straßenverkehrsgesetz entsprechend ändern.
Ob der Fahrer die Hände am Lenkrad hatte oder das System lenkte, soll eine Blackbox festhalten. (Foto: Dietmar Fund)
Ob der Fahrer die Hände am Lenkrad hatte oder das System lenkte, soll eine Blackbox festhalten. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Am 25. Januar 2017 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren verabschiedet. Er sieht vor, menschliche Fahrer und Computer rechtlich gleich zu stellen. Hoch oder vollständig automatisierte Fahrsysteme dürften damit künftig Fahraufgaben selbstständig übernehmen, schreibt das Ministerium.

Der Fahrer dürfe damit während einer hochautomatisieren Fahrt die Hände vom Lenkrad nehmen, um beispielsweise im Internet zu surfen oder seine E-Mails zu prüfen, teilte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt mit. Wenn das System den Fahrer dazu auffordere, die Kontrolle wieder zu übernehmen, müsse er dazu ebenso bereit sein wie im Falle eines Reifenplatzers, der das Funktionieren des Systems beeinträchtige. Um nachzuweisen, ob in einer Fahrsituation der Fahrer oder das System gelenkt hat, soll eine Blackbox vorgeschrieben werden.

Dobrindt wertet das „automatisierte Fahren“ als „größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Automobils“. Dafür solle jetzt das „modernste Straßenverkehrsrecht der Welt“ geschaffen werden.

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