DAT will Mietwagen-Preisvergleich erleichtern

Die Sachverständigen wollen eine Online-Abfrage regionaler Mietwagenpreise auch für die Berechnung des Nutzungsausfalls nutzen.
Würde die DAT-Datenbank auch Ersatztaxis berücksichtigen, würde sie viel weniger Treffer anzeigen. (Abb.: DAT)
Würde die DAT-Datenbank auch Ersatztaxis berücksichtigen, würde sie viel weniger Treffer anzeigen. (Abb.: DAT)

Ab Anfang Februar 2017 möchte die Schätzorganisation Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT) die regionale Abfrage von Mietwagenpreisen nach einem Unfall online erleichtern. Dazu richtet sie die Datenbank „SilverDAT Mietwagenspiegel“ ein.

In die Datenbank können Autohäuser, Werkstätten, Sachverständige, Rechtsanwälte oder Richter die Fahrgestellnummer eines verunfallten Fahrzeugs eingeben und so zunächst die richtige von elf Mietwagenklassen ermitteln, die die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Über die automatisierte Aufschlüsselung der Fahrgestellnummer werden die werkseitige Ausstattung und die Motorisierung ermittelt. Alternativ zur Fahrgestellnummer kann man den Typ auch über einen Suchbaum eingeben.

Außerdem fragt die Software anhand der Postleitzahl oder der Geodaten des Anfragenden in einem definierten regionalen Umkreis Mietwagenkosten der fraglichen Klasse ab. Zu guter Letzt wird das Fahrzeug auch einer von elf Nutzungsausfallklassen zugeordnet.

Bei unverschuldeten Unfällen von Taxis und Mietwagen kommt es häufig vor, dass gegnerische Versicherungen versuchen, die Mehrkosten von Ersatztaxis zu ignorieren. Sie sind am Markt viel seltener als gewöhnliche Selbstfahrer-Mietwagen anzutreffen, haben eine Spezialausstattung und sind sehr viel schlechter auszulasten. Daher müssen sie viel teuer sein, was manche Versicherung erst nach einem Rechtsstreit begreift. Es ist davon auszugehen, dass künftig auch der eine oder andere Taxi- oder Mietwagenunternehmer Bekanntschaft mit der neuen DAT-Datenbank machen wird.

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