Taxis sollen nun doch von der 3-G-Regelung für den öffentlichen Verkehr ausgenommen werden. Auch von einer Pflicht für die Fahrgäste, FFP2-Masken zu tragen, wollen die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP absehen. Das geht aus der am 17. November veröffentlichten Beschlussempfehlung des Bundestags-Hauptausschusses für die Novelle des Infektionsschutzgesetzes hervor. Formal entscheidet das Bundestags-Plenum am 18. November voraussichtlich gegen 10.15 Uhr. Der Bundesrat will das Gesetz am 19. November in einer Sondersitzung abschließend beraten. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) war am 16. November Sturm gelaufen gegen Überlegungen, auch Taxis einer 3G-Regelung zu unterwerfen. (taxi heute berichtete).
Wörtlich soll es im neu gefassten Paragrafen 28b Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes nun heißen: „Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal nur benutzt werden, wenn
1. sie, mit Ausnahmen von Schülerinnen und Schülern und der Beförderung in Taxen, geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen … sind und
2. sie während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz) tragen.“
Die Maskenpflicht entfällt für Kinder bis sechs Jahre, Personen mit ärztlich bescheinigter Maskenbefreiung, für gehörlose und schwerhörige Menschen sowie für Personen, die mit ihnen kommunizieren und eventuelle Begleitpersonen.
Eine Begründung, warum die künftigen Regierungsparteien Taxis von der 3G-Regel ausnehmen wollen, war am Mittwoch zunächst nicht in Erfahrung zu bringen.
Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) hatte sich zur Sache nicht geäußert. roe
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