Keine Kündigung wegen unbezahlter Überstunden

Ein Arbeitgeber darf einer Arbeitnehmerin nicht kündigen, wenn sie sich nicht darauf einlässt, den Mindestlohn über unbezahlte Überstunden zu relativieren.

Dietmar Fund

Nach der Einführung des Mindestlohns wollte der Arbeitgeber einer Disponentin ihren Arbeitsvertrag so ändern, dass sie zwar 8,50 Euro Mindestlohn bekommen hätte, aber unbezahlte Überstunden hätte leisten sollen. Darauf wollte sie sich im Unterschied zu Kollegen nicht einlassen, worauf ihr der Arbeitgeber kündigte.

Nachdem die Frau dagegen geklagt hatte, erklärte das Landesarbeitsgericht Sachsen die Kündigung für unwirksam. In dem Fall mit dem Aktenzeichen 2 Sa 156/15, auf den die Deutsche Anwaltshotline hinweist, erklärte das Gericht, der Vertrag biete zwar die vorgeschriebenen 8,50 Euro als Stundenlohn, aber er werde durch die zu leistenden Überstunden wieder relativiert. Die Tatsache, dass andere Mitarbeiter die Vertragsänderung angenommen hätten, sei auch kein Grund, der Disponentin zu kündigen. Sie sei unrechtmäßig benachteiligt worden.

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