Wildpinkeln kann teuer werden

Die Taxifahrenden am Bahnhof Koblenz haben es gut: Für sie gibt es ein Toilettenhäuschen. Bild: Dietmar Fund
Die Taxifahrenden am Bahnhof Koblenz haben es gut: Für sie gibt es ein Toilettenhäuschen. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Nach Paragraf 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes kann für das „Wildpinkeln“ ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er schreibt, dass es kein Notdurftrecht gibt. Daher sei es rechtens, dass Inhaber und Inhaberinnen von Läden, Cafés und Restaurants die Nutzung ihrer Toilette nur gegen Entgelt erlauben oder sie nur Gästen zur Verfügung stellen. Sie machten in solchen Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Wildpinkeln kann teuer werden
Seite 34 | Rubrik Zu guter Letzt
Logobanner Liste (Views)