Bloß nicht den Helden spielen

In der Ausgabe 8-9/2018 von taxi heute gab es Tipps zum Umgang mit schwierigen Fahrgästen. Diesmal geht es um Menschen, die gegenüber dem Taxifahrer handgreiflich werden.

Gegenüber einem aggressiven Fahrgast resolut aufzutreten und ihn zu beschwichtigen, kann eine gute Strategie sein. Bild: Dietmar Fund
Gegenüber einem aggressiven Fahrgast resolut aufzutreten und ihn zu beschwichtigen, kann eine gute Strategie sein. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)
Deeskalation

Jeder Taxifahrer dürfte es kennen, dieses mulmige, unangenehme Gefühl, das einem manche Fahrgäste schon beim Einsteigen vermitteln. „Das könnte Ärger geben“ oder „bei diesem unangenehmen Typ bin ich froh, wenn er wieder aussteigt“: Unbewusste Gedanken dieser Art schießen einem mitunter durch den Kopf, noch bevor der Fahrgast sein Fahrtziel genannt hat. Stefan Franck, Dozent und Produktmanager Schutz und Sicherheit beim TÜV Nord Schulungszentrum, rät dazu, den eigenen spontanen Reaktionen dieser Art zu trauen. „Die Körpersprache eines Menschen sendet Signale, die wir instinktiv aufnehmen“, sagt er.

Verkrampfte Hände, Handflächen, die nicht offen gezeigt werden, das Vermeiden von direktem Blickkontakt durch einen nach unten geneigten oder starr seitwärts in die Ferne gerichteten Kopf - all das, so Franck, können Hinweise darauf sein, dass ein Fahrgast Böses im Schilde führt. „Auch ein extrem forderndes und bestimmendes Auftreten kann ein Anzeichen für eine gewisse Gewaltbereitschaft sein", erklärt der Experte. Allerdings sei nicht jeder Fahrgast, der sich komisch benehme, auch gefährlich. Die Marotten und Stimmungen der Menschen, die sich in der Körpersprache zeigen, sind nun einmal vielfältig. Der Grund für ein etwas eigenartiges Verhalten eines Fahrgasts kann durchaus auch eine akute private oder berufliche Krise sein.

„Wichtig ist dennoch, dass der Taxifahrer es wahrnimmt, wenn sich ein Fahrgast komisch verhält - selbst wenn der Fahrer bereits eine lange Schicht hinter sich hat oder aus anderen Gründen besonders müde oder abgelenkt ist“, sagt Stefan Franck. Ist der Einsteigende sehr betrunken oder legt er schon vor Fahrtbeginn ein aggressives Verhalten an den Tag, darf ein Taxifahrer es von vornherein ablehnen, ihn zu befördern - und das sollte er im Zweifelsfall auch tun. Wer auf die Fahrt trotz mulmigem Gefühl nicht verzichten will, dem empfiehlt Sicherheitsexperte Franck, auf jeden Fall den Funk einzuschalten, sofern das Taxi ihn noch hat.

Dazu rät auch Klaus Ruff, stellvertretender Präventionsleiter bei der BG Verkehr. „Selbst wenn der Fahrgast dazu auffordert, den Funk auszuschalten, sollte der Taxifahrer dieser Bitte nicht nachkommen“, betont Ruff. Gemäß den Erfahrungen der BG Verkehr handelt es sich bei den meisten Überfällen auf Taxifahrer um Spontantaten, wobei Raub das häufigste Tatmotiv bildet. „Ein selbstbewusstes Auftreten und die freundliche, aber laute und deutliche Begrüßung des Fahrgastes haben schon so manche Situation entschärft“, sagt Ruff.

Eine gute Idee kann es sein, einen Fahrgast zu bitten, vorne Platz zu nehmen. „Meiner Meinung nach ist dort die Chance geringer, dass der Fahrgast Gewalt ausübt“, so Stefan Francks Erfahrungen. „Gegen Angriffe vom Rücksitz aus kann sich der Taxifahrer deutlich schwerer zur Wehr setzen.“ Setzt sich der Fahrgast dennoch nach hinten, sollte man ihn dort über den Innenrückspiegel im Auge behalten - soweit dies die Verkehrslage zulässt, versteht sich. Mit ihm ein Gespräch zu beginnen, halten beide Experten für sinnvoll. Klaus Ruff von der BG Verkehr empfiehlt sogar ausdrücklich, selbst in kritischen Situationen weiterzureden. „Spontantäter entwickeln eine gewisse Hemmschwelle, einer Person, mit der sie sich gerade noch unterhalten haben, Schaden zuzufügen“, erklärt er.

Stefan Franck legt allen Taxifahrern ans Herz, auch mit aggressiven oder bedrohlichen Fahrgästen in einem ruhigen Tonfall zu sprechen, soweit es die Nerven zulassen. „Das signalisiert, dass der Fahrer sich selbst und die Situation unter Kontrolle hat und weiß, was er tut.“ Diese Haltung könne einen Übeltäter durchaus verunsichern. „Wer selbst unter dem massiven Stress einer akuten Bedrohung noch ruhig bleibt, wirkt auf einen Aggressor unheimlich“, erklärt Franck. „Der erwartet nämlich, dass der Fahrer in die Opferrolle geht.“ Manchmal können Täter auch durch einfache, neutral betonte Aufforderungen wie „bitte unterlassen Sie das“ oder „bitte lassen Sie mich in Ruhe weiterfahren“ wieder auf die Verstandesebene geholt werden.

Wenn der Fahrgast allerdings laut herumbrüllt, eine Waffe in der Hand hält oder sogar bereits körperlich gewalttätig wurde, helfen selbst Drohungen des Fahrers, wie etwa die, die Polizei zu rufen, meist nicht mehr, wie Franck betont. „Dann reagiert der Täter bereits nicht mehr auf Verstandesebene“, sagt Franck. „Wer schon so weit gegangen ist, lässt sich meist nicht mehr von seinem Vorhaben abbringen.“ Die Alarmanlage einzuschalten, könne den Täter dann noch stärker provozieren. „Das bekommt man schließlich auch im Innenraum mit“, warnt Franck. Besser sei der so genannte stille Alarm, bei dem durch einen Knopf im Fußraum Leuchtdioden im Taxischild zum Blinken gebracht werden, die Kollegen oder die wenigen gut informierten Passanten auf den Notfall aufmerksam machen (siehe Kasten: Sicherheitsvorrichtungen). Bei akuten Bedrohungen sollte der Taxifahrer weitestgehend auf die Forderungen des Täters eingehen - und bei nächstbester Gelegenheit anhalten und aus dem Fahrzeug fliehen (siehe dazu auch den Extratipp auf Seite xx).

Klaus Ruff rät ebenfalls strikt davon ab, den Helden zu spielen. „Ein Taxifahrer sollte sich nur dann aktiv verteidigen, wenn eine Flucht unmöglich ist und der Täter Gewalt anwendet. Materielle Schäden kann man ersetzen, ein Menschenleben nicht.“ Christoph Eckardt

Fotos: Dietmar Fund; BG Verkehr; TÜV NORD; Rainer Fuhrmann

Sicherheitsvorrichtungen

Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) schreibt vor, dass Taxen und Mietwagen mit einer Alarmanlage versehen sein müssen, die vom Sitz des Fahrzeugführers aus in Betrieb gesetzt werden kann. „Die Alarmanlage muss die Hupe zum Tönen in Intervallen und die Scheinwerfer sowie die hinteren Fahrtrichtungsanzeiger zum Blinken bringen“, heißt es dort weiter. Ein sogenannter stiller Alarm, der vom Fahrgast nicht bemerkt wird - auch mittels roter Leuchtdioden auf dem Dach, die das Taxischild zum Blinken bringen, ist gemäß BOKraft ebenfalls zulässig und wird auch von der BG Verkehr empfohlen, ist jedoch noch nicht allzu stark verbreitet. Das Gleiche gilt für Notruf-Systeme mit GPS-Standortermittlung und verdeckt angebrachtem Notruf-Schalter, bei denen der Wagen von der Zentrale geortet werden kann. Effektiv kann laut BG Verkehr auch eine Kameraüberwachung der Fahrgastkabine sein. Dazu wird eine Kamera mit Weitwinkelobjektiv an der Windschutzscheibe montiert oder ins Armaturenbrett integriert. Sie kann durch einen Schalter im Fußraum des Fahrers aktiviert werden. Der Fahrgast erkennt, dass er gefilmt wird. Das kann durchaus abschreckend wirken. Eine solche Kamera empfinden allerdings die Datenschützer der allermeisten Bundesländer als Verstoß gegen den Datenschutz. Zulässig ist allerdings die kurzzeitige Speicherung von Standbildern, die dann automatisch gelöscht werden, solange es nicht zu einem Überfall kommt. Das praktiziert beispielsweise die Taxizentrale Hallo Taxi 3811 in Hannover so.

Expertentipp 1: Auf Notfälle vorbereiten

Klaus Ruff, stellvertretender Präventionsleiter bei der BG Verkehr, rät Folgendes: Wer brenzlige Situationen bereits durchgespielt hat, ist viel besser vor dem Überraschungsmoment geschützt und kann sinnvolle Verhaltensregeln abrufen. Die BG Verkehr bietet daher spezielle Sicherheitsseminare für Taxifahrer an, die dazu beitragen, kritische Situationen frühzeitig zu erkennen. Dabei werden mit den Teilnehmern auch konkrete Krisensituationen durchgespielt. Darüber hinaus klären die Referenten über rechtliche Fragen auf und informieren über die sicherheitstechnische Nachrüstung für Taxis.

Expertentipp 2: Gegen den Instinkt handeln

Das empfiehlt Sicherheitsexperte Stefan Franck, Dozent und Produktmanager Schutz und Sicherheit beim TÜV Nord Schulungszentrum: Ein Fahrgast, der ihn nachts in einer entlegenen Gegend bedroht, dürfte auf der Liste der Alpträume eines Taxifahrers ganz weit oben stehen. Auch in diesem Fall ist die Flucht aus dem Fahrzeug besser, als sich auf einen Kampf einzulassen. Entgegen seines Instinkts sollte der Taxifahrer einige Schritte in die Dunkelheit laufen - und dann still stehen bleiben. Das Risiko, vom Täter entdeckt zu werden, ist minimal. Wir alle tendieren dazu, ins Helle zu rennen, weil wir uns dort sicherer fühlen als in der Dunkelheit. Doch im Hellen kann der Täter uns sehen und die Verfolgung aufnehmen. Anders ist es in belebten Gegenden: Dort sollte der Taxifahrer sofort dahinlaufen, wo sich andere Menschen aufhalten.

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Seite 16 bis 18 | Rubrik Unternehmensführung
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