Hamburg: Masken tragen auch vor Taxi-Trennwänden Pflicht

Dietmar Fund

Die Hamburger Eindämmungsverordnung sieht seit dem 29. November 2021 vor, dass in Taxis eine Maskenpflicht auch bei der Nutzung von Trennvorrichtungen besteht. Fahrerinnen und Fahrer müssen auch in solchen Fällen mindestens eine medizinische Maske tragen. Darauf weist Dirk Ritter hin, der in der Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende für die Verkehrsgewerbeaufsicht verantwortlich ist. Die Behörde hält die Maskenpflicht für erforderlich, weil Fahrer und Fahrgäste für längere Zeit auf engem Raum zusammensitzen. Die Durchlüftung eines Taxis sei nicht so intensiv wie in einem Bus, bei dem an jeder Haltestelle die Türen geöffnet werden.

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Seite 8 | Rubrik Taxi-News
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