Seit dem 1. April 2019 gilt für „Verordnungen einer Krankenbeförderung ein neues Formular. Es ist am Eindruck „Muster 4 (4.2019)“ auf der Vorderseite zu erkennen. Die Fahrer von Taxis und Mietwagen sollten ab diesem Zeitpunkt nur noch solche Formulare annehmen, um späteren Ärger bei der Abrechnung ihres Unternehmens mit der Krankenkasse zu vermeiden, rät die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN). Verordnungen nach dem alten Muster, die bis zum 31. März 2019 ausgestellt werden, bleiben dagegen eine gültige Abrechnungsgrundlage.
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