Notbremse lässt nur halb so viele Sitzplätze in Taxis zu
Die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes durch eine „Notbrems-Regelung“ für das gesamte Bundesgebiet birgt zwei für das Taxi- und Mietwagen-Gewerbe wichtige Regelungen, die in Landkreisen oder kreisfreien Städten ab der Überschreitung des Schwellenwerts der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen greifen. Darauf hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) hingewiesen. Wie man dem vom Bundestag und Bundesrat am 21./22.
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