Taxi-Bundesverband rät erneut zur FFP2-Maske
Während einer Besetzfahrt als Taxifahrerin oder Taxifahrer eine FFP2-Maske zu tragen, widerspricht nicht dem so genannten Vermummungsverbot im Paragrafen 23 der Straßenverkehrsordnung. Es ist daher dringend anzuraten, obwohl es dazu keine gesetzlich verpflichtende, einheitliche Regelung auf Bundesebene gibt. Auch die Landesregierungen und die BG Verkehr empfehlen das. Das schreibt der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM). Er beruft sich bei diesem Ratschlag auf eine entsprechende Bestätigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gegenüber dem Taxigewerbe und der BG Verkehr.
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