Innerorts muss man keine Rettungsgasse bilden

Dietmar Fund

Nur auf Autobahnen und außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen muss man eine Rettungsgasse bilden, in dem man zum Straßenrand hin ausweicht. Will man dagegen innerorts einem Einsatzfahrzeug Platz machen, muss man sehr umsichtig vorgehen. Sonst haftet man bei einer Kollision mit einem großen Haftungsanteil. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 
18. Februar 2022, die das Aktenzeichen 306 O 471/20 trägt.

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Artikel Innerorts muss man keine Rettungsgasse bilden
Seite 23 | Rubrik Recht & Steuern
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