Gericht weist Klage eines provozierenden Radfahrers ab

Bei einem Unfall mit einem Radfahrer ist der Autofahrer der Verlierer! So lautet die gängige Meinung von Auto- und Taxifahrern. 
Das stimmt zwar sehr oft, aber nicht in jedem Fall, 
wie eine aktuelle Entscheidung zeigt.
 Bild: Pexels Pixabay
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Redaktion (allg.)
Verblüffendes Urteil

In einem so genannten Hinweisbeschluss vom 8. Februar dieses Jahres hat das Oberlandesgericht Hamm unter dem Aktenzeichen 
7 U 30/23 ausgeführt, dass sich ein Radfahrer, der einen Auffahrunfall verursacht, ein anspruchsausschließendes Mitverschulden anrechnen lassen muss. Das heißt, der Autofahrer muss sich den Schaden nicht anrechnen lassen.

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Seite 21 | Rubrik Recht & Steuern
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