Gericht weist Klage eines provozierenden Radfahrers ab
In einem so genannten Hinweisbeschluss vom 8. Februar dieses Jahres hat das Oberlandesgericht Hamm unter dem Aktenzeichen 7 U 30/23 ausgeführt, dass sich ein Radfahrer, der einen Auffahrunfall verursacht, ein anspruchsausschließendes Mitverschulden anrechnen lassen muss. Das heißt, der Autofahrer muss sich den Schaden nicht anrechnen lassen.
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