Wenn ein Autofahrer mit der offenen Tür eines am Straßenrand geparkten Wagens kollidiert, ist eine Schadensteilung gerechtfertigt. So urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Fall mit dem Aktenzeichen 16 U 167/15, auf den die Deutsche Anwaltshotline hinweist.
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