Seit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Sommer 2021 haben Genehmigungsbehörden gemäß Paragraf 51 a PBefG die Möglichkeit, einen Mietwagen-Mindesttarif einzuführen, sobald öffentliche Verkehrsinteressen gefährdet sind. Sie „können“ das tun, „müssen“ es aber nicht. Daher ist es wichtig, ihnen zu erläutern, wie sie dabei vorgehen und das Risiko einer gerichtlichen Anfechtung minimieren können. Darauf wies Dr. Michael Stehr, Geschäftsführer der Fachvereinigung Nordrhein Taxi – Mietwagen e.V., am 25. März 2023 in einem Vortrag auf der Tagung der Taxi-Erfa-Gruppe „Taxizentrale“ hin.
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