Krankenfahrten im Regelfall ohne Wartezeiten-Vergütung
Eine neue Abrechnungsbasis für Kranken- und Rollstuhlfahrten außerhalb der Pflichtfahrgebiete haben die baden-württembergischen Verkehrsverbände im Schulterschluss mit dem TVD Baden-Württemberg mit der AOK Baden-Württemberg und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vereinbart.
Während bisher die Fahrt einschließlich der Anfahrt bis zum Behandlungsort mit 80 Cent pro Kilometer berechnet werden durfte, wird seit dem 1. Mai 2017 auf Besetztkilometer vom Einsteigeort des Patienten bis zum Behandlungsort umgestellt. Sie werden mit 1,90 Euro pro Kilometer vergütet. Hinzu kommt eine Grundpauschale von 2,90 Euro.
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