Bisher können schwerbehinderte Menschen Busse und Bahnen mit entsprechendem Ausweis kostenlos nutzen – doch für Taxis gilt diese Regelung bislang nicht, obwohl sie als Teil des öffentlichen Nahverkehrs gerade dort helfen könnten, wo der Einstieg in den Linienverkehr scheitert: an Stufen, Umsteigepunkten oder an der letzten Tür. Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV) und der Sozialverband Deutschland (SoVD) wollen das ändern. Ihr Ziel: Das „Inklusionstaxi“ soll im Sozialgesetzbuch verankert werden und die entgeltfreie Beförderung für Berechtigte ermöglichen.
Nach Angaben des VSPV leben bundesweit rund 7,9 Millionen Menschen mit amtlich anerkannter schwerer Behinderung; das sind 9,3 Prozent der Bevölkerung. Fast die Hälfte ist zwischen 55 und 74 Jahre alt, ein weiteres Drittel älter als 75. Viele sind körperlich eingeschränkt: Bei elf Prozent sind Arme oder Beine funktionell beeinträchtigt, vier Prozent sind blind oder sehbehindert, weitere vier Prozent haben Hör- oder Gleichgewichtsstörungen. „Für diese Menschen reicht der Einstieg in Bus oder Bahn oft nicht aus“, sagt VSPV-Geschäftsführer Sascha Waltemate. „Sie benötigen ein barrierefreies Tür-zu-Tür-Angebot.“ Taxis sind Teil des ÖPNV
Genau hier sieht SoVD-Chefin Michaela Engelmeier einen Widerspruch: Das Sozialgesetzbuch IX verpflichtet den ÖPNV zur kostenlosen Beförderung, inklusive Begleitpersonen und Hilfsmitteln. Taxis fallen jedoch heraus. „Taxis sind Teil des ÖPNV und könnten Teilhabe unmittelbar im städtischen und ländlichen Umfeld sicherstellen“, sagt Engelmeier, die auch Sprecherin des Deutschen Behindertenrates ist. Der SoVD habe sich bereits in regionalen Projekten, etwa in Berlin, engagiert; eine bundesweite Lösung fehle aus seiner Sicht.
In einem gemeinsamen Gespräch in Berlin beschlossen VSPV und SoVD nun, sich direkt an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zu wenden. Engelmeier formuliert es als juristischen Hebel: Wenn barrierefreie Taxis als Teil des ÖPNV definiert würden, wäre die Voraussetzung für die entgeltfreie Beförderung geschaffen.
Neben der Gesetzesänderung fordern die Verbände ein Bundesprogramm, das Anschaffung und barrierefreien Umbau von Taxis vollständig fördert. Begleitet werden soll das durch einen „Runden Tisch“ mit Bundesarbeits- und Verkehrsministerium, Ländern, Kommunen, Mobilitäts- und Sozialverbänden sowie Behindertenräten. Er soll Gesetzgebung, Modellprojekte und eine bundeseinheitliche Umsetzung koordinieren. Kompetenzdschungel
Dass es nicht vorangeht, erklärt Patrick Meinhardt, Generalbevollmächtigter des VSPV, mit einem bekannten Muster: Sozialpolitiker verweisen auf Verkehrspolitiker, diese auf Finanzpolitiker, am Ende auf Länder oder Bund. Meinhardt spricht von einem „Kompetenzdschungel“. Der Vorstoß bei der Ministerin sei deshalb folgerichtig. Er betont die ungewöhnliche Allianz: „Es ist selten, dass ein Herzensthema gemeinsam von einem Sozialverband und einem Unternehmerverband vorgebracht wird. Das gibt uns Gewicht.“
Die Debatte um das Inklusionstaxi ist damit nicht nur verkehrspolitisch. Sie berührt Grundfragen: Wie organisiert eine Gesellschaft Teilhabe, wer trägt die Kosten? Für viele schwerbehinderte Menschen bleibt Mobilität ein Versprechen mit Einschränkung. Das Taxi könnte ein Baustein sein, wenn die Politik bereit ist, es auch so zu behandeln. tk
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