Der Bund zahlt Überbrückungshilfen

Über Steuerfachleute können klein- und mittelständische Betriebe und damit auch Taxi- und Mietwagenunternehmer Anträge auf Zuschüsse für die Monate Juni bis August 2020 stellen.

Die Umsatzeinbrüche durch die Bekämpfung des Corona-Virus müssen die Unternehmer belegen. Bild: Huss
Die Umsatzeinbrüche durch die Bekämpfung des Corona-Virus müssen die Unternehmer belegen. Bild: Huss
Dietmar Fund
Corona-Krise

Kleine und mittelständische Betriebe sowie Soloselbständige, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 wegen der Corona-Pandemie massiv eingebrochen sind, können seit dem 8. Juli 2020 über eine bundesweite Internetplattform einen Antrag auf Zuschüsse für die Monate Juni bis August 2020 stellen. Maximal bezahlt der Bund 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten können maximal 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate bekommen, solche mit bis zu 10 Beschäftigten maximal 5.000 Euro für maximal fünf Monate.

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Seite 12 | Rubrik Gewerbepolitik
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