Mal wieder entschied ein Gericht über die Erstattungsfähigkeit von Unfallersatztarifen
Taxiunternehmer haben bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall Anspruch auf ein Miettaxi. Dies ist seit 1996 von höchster richterlicher Instanz anerkannt. Trotzdem ist die Rechtssprechung darüber noch nicht beendet.