Keine Taxi-Beförderung von Infektpatienten
Eine Beförderung von Patienten, die unter ansteckenden Krankheiten leiden, ist im Taxi nicht erlaubt. Unternehmer dürfen sich dabei im Zweifel nicht auf die ärztliche Transportanweisung verlassen. Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Armin Sieler-Schulz.