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Die mit der AOK in Schleswig Holstein und Baden Württemberg abgeschlossenen

Keine Tarifpflicht für Krankenkassen?

Rahmenverträge sehen Festpreise auch innerhalb des Pflichtfahrgebietes vor. Dies stieß auf Protest, aber auch auf Zustimmung innerhalb des Gewerbes. Bernd Klug und Roland Koffler nehmen deshalb zu folgender Frage Stellung: „Sollen bei Rahmenverträgen mit den Krankenkassen innerhalb des Pflichtfahrgebietes vom Taxitarif abweichende Fahrtentgelte vereinbart werden?“