Thema des Monats

Was haben wir vom Konjunkturpaket?

Thema des Monats Februar 2009

Abwrackprämie, Senkung der Krankenkassenbeiträge und Reform der Kfz-Steuer – was bringen die Neuerungen der letzten Wochen Deutschlands Taxiunternehmern wirklich? Wir haben mal etwas genauer hingesehen.
Abwrackprämie: Die Bundesregierung hat mit der Umweltprämie die Kunden wieder in die Autohäuser gelockt. Besitzern von Fahrzeugen, die neun Jahre und älter sind, soll der Umstieg auf einen Neu- oder Jahreswagen mit 2.500 Euro erleichtert werden. Taxi- und Mietwagenunternehmer schauen hier allerdings in die Röhre: Der Antragsteller muss zwingend eine Privatperson sein. Im Falle unserer Branche dürfte das nicht so schlimm sein, schließlich fahren kaum noch neun Jahre alte Kutschen mit Taxischild durch Deutschlands Straßen.

Krankenkassenbeiträge: Die zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierten Krankenkassenbeiträge werden von derzeit 15,5 Prozent um 0,6 Prozentpunkte auf 14,9 Prozent gesenkt, also für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer um jeweils 0,3 Prozentpunkte. Das klingt gut, ist es aber nur bedingt. Denn: Die Senkung soll erst zum 1. Juli 2009 wirksam werden. Politisch nachvollziehbar, denn schließlich geht zu dieser Zeit der Bundestags-Wahlkampf in seine heiße Phase und da sind gute Nachrichten immer willkommen. Zudem schwingt offenbar die Hoffnung mit, dass die potentiellen Wähler bis dahin vergessen haben werden, dass der Senkung eine satte Erhöhung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Gesundheitsfonds vorangegangen war. Ob diese Rechnung aufgeht, darf bezweifelt werden. Eher nicht aufgehen wird sie in jedem Fall für Taxiunternehmer: Nicht nur, dass trotz der moderaten Senkung zum 1. Juli aufgrund der vorangegangenen Erhöhung unterm Strich in den allermeisten Fällen eine Steigerung der Abgabenlast zu Buche steht, Unternehmer werden wie schon so oft zum Opfer der staatlich verordneten Bürokratie. Sie müssen nämlich mit der Januar-Abrechnung für ihre Angestellten die Lohnbuchhaltung umstellen und gegebenenfalls teure Updates für die Abrechnungssoftware nachkaufen. Und das eben nicht nur im Januar, sondern im Juli gleich noch einmal. Eine spürbare finanzielle und bürokratische Entlastung sieht definitiv anders aus.

Reform der Kfz-Steuer: Ebenfalls ab dem 1. Juli 2009 wird die Abgabe für neue zugelassene Pkw neben dem Hubraum auch nach dem CO2-Ausstoss berechnet. Je angefangenen 100 ccm Hubraum zahlen Dieselfahrer 9,50 Euro. Beim Benziner sind es 2 Euro. Hinzu kommt die Besteuerung nach CO2-Ausstoß. Für alle neuen Autos sind 120 Gramm CO2-Ausstoß steuerfrei. Darüber werden je Gramm zwei Euro Steuer gezahlt. Gut für Taxiunternehmer: Die meisten im Gewerbe gängigen Modelle werden steuerlich künftig besser gestellt. Bei den E-Klasse Limousinen E 200 CDI und E 220 CDI der W 211er-Baureihe werden künftig 50 Euro weniger Kfz-Steuer pro Jahr fällig, ebenso bei der C-Klasse (C 220 CDI). Wer ab Juli eine neue E-Klasse (W 212, E 220 CDI) zulässt, spart gegenüber der alten Berechnungsgrundlage sogar 93 Euro jährlich. Auch die immer beliebtere B-Klasse wird geringer besteuert. Für den B 180 CDI werden ab Juli 84 Euro weniger Kfz-Steuer fällig. Entlastungen gibt es auch für Unternehmer, die den Opel Zafira oder den VW Touran im Fuhrpark haben: Die Steuer beim Zafira 1.9 CDTI sinkt um 23 Euro, die für den 105 PS-Diesel-Touran um 39 Euro. Nur für das beliebte Großraumtaxi T5 Caravelle wird es künftig teurer: Knappe 70 Euro müssen hier pro Jahr im Vergleich zum bisherigen Berechnungsmodell einkalkuliert werden.

Für Modelle, die wir hier nicht aufgeführt haben, können Sie die künftige Kfz-Steuer nach folgendem Schema übrigens schnell selbst berechnen:

CO2-Faktor: CO2-Ausstoß (g/km) minus 120. Das Ergebnis mal zwei.

Hubraum-Faktor: Hubraum in ccm auf die nächsthöhere Hunderterstelle aufrunden (z.B. 1.613 ccm auf 1.700 ccm). Das Ergebnis durch 100 teilen und mit 9,5 multiplizieren (bei Benzinern mit 2).

Die Summe aus dem berechneten CO2- und Hubraumfaktor ist die Kfz-Steuer in Euro, die für neu zugelassene Fahrzeuge ab dem 1. Juli jährlich fällig wird.

(sk)