Mit zweierlei Maß
Thema des Monats Februar 2008
Anders als im Fall der wegen Schleusung illegaler Einwanderer zu jeweils 50 Tagen Haft verurteilten Taxifahrer Cebrail Gökcen und Jörg Ridder, wurde eine Schweizer Taxlerin, die jüngst unter dem selben Verdacht in Dänemark festgenommen wurde, freigesprochen. Ihr glaubte der Richter. Nicht nur wir sind der Meinung: Es muss dringend eine verbindliche Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende Personenbeförderungen umgesetzt werden!
Das Taxi der Schweizerin war kurz hinter dem Grenzübergang Ellund/Fröslee von der dänischen Grenzpolizei kontrolliert worden. An Bord befanden sich zwei Männer und eine Frau aus dem Irak, die keine gültigen Papiere vorlegen konnten. Ähnlich wie in den anderen Fällen der jüngeren Vergangenheit verdächtigten die Beamten die Taxifahrerin der Schleusung und nahmen sie fest. Anders jedoch die Beurteilung seitens des Gerichts: Der Esbjerger Haftrichter sah den Tatbestand der vorsätzlichen Schleusung nicht erfüllt. Die Schweizer Kollegin hatte angegeben, dass sie die Iraker auf einem deutschen Rastplatz aufgelesen hatte, aber nicht bewusst nach Dänemark habe bringen wollen. Diese hätten kein konkretes Fahrziel angegeben und da die Autobahngrenze als solche nicht zu erkennen gewesen sei, habe sie nicht bemerkt, dass sie sich bereits auf dänischem Boden befand. Da auch die Iraker diese Version der Geschichte bestätigten, ging der zuständige Richter nicht von einer vorsätzlichen Schleusung aus und verzichtete auf die Anordnung einer Untersuchungshaft.
Fraglich ist, warum im Vergleich zu den beiden deutschen Kollegen hier mit zweierlei Maß gemessen wurde. Spielt es eine Rolle, dass es sich im jüngsten Fall um eine (ortsunkundige) Kollegin aus der Schweiz und nicht aus dem Nachbarland Deutschland handelt? Oder liegt die Entscheidung ausschließlich im Ermessensbereich des zuständigen Richters, weil es an klaren gesetzlichen Grundlagen fehlt?
Konsequenterweise müssten nach dem Freispruch der Taxifahrerin aus der Schweiz auch die deutschen Kollegen Cebrail Gökcen und Jörg Ridder nachträglich freigesprochen und für die zu Unrecht erlittene Haftdauer finanziell entschädigt werden. Das sieht auch der Taxiverband Deutschland (TVD) so, der sogar ankündigte, sich an Königin Margrethe mit der Bitte wenden zu wollen, die Urteile aufzuheben und für eine angemessene finanzielle Entschädigung zu sorgen.
Eine eindeutliche und rechtlich belastbare Regelung in Sachen grenzüberschreitender Personenbeförderung ist längst überfällig und muss dringend umgesetzt werden! Inzwischen haben sich auch FDP und die Linke des Themas angenommen und jeweils so genannte Kleine Anfragen an die Bundesregierung gestellt, wie diese den derzeitigen Zustand beurteile und ob sie Handlungsbedarf sehe. Über die Antwort der Großen Koalition werden wir Sie an dieser Stelle natürlich gerne informieren. Auch der Landesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein e.V. hat nach eigenen Angaben alle landespolitischen Ebenen eingeschaltet, damit es endlich zu handhabbaren Regelungen kommt und Taxifahrer in Dänemark künftig keinen willkürlichen Justizakten ausgesetzt werden.
Fakt ist: Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen lediglich Empfehlungen, wie sich Taxifahrer bei Fahrten über die Grenze verhalten sollten. In einem Informationsblatt empfehlen der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP und der Landesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein e.V. den Taxifahrern, bei Fahrten nach Dänemark, bei denen die Möglichkeit eines illegalen Grenzübertrittes vorliegen könnte, die Fahrgäste auf die Problematik für Taxifahrer hinzuweisen und zu bitten, die Ausweise bzw. Pässe vor Antritt der Fahrt einsehen zu dürfen. Sollte sich der Fahrgast weigern, empfehlen BZP und schleswig-holsteinischer Landesverband den Taxlern dringend, die Fahrt abzulehnen. Darüber hinaus solle man den Fahrpreis nicht vor der Fahrt kassieren, weil dies in Dänemark schon als Indiz für eine Schleusung gewertet werde. Im Zweifelsfall sollten sich Taxifahrer in jedem Fall beim Einsatz- u. Lagezentrum der Bundespolizei in Flensburg unter der eigens eingerichteten Hotline 0461 / 14606-899 rückversichern.