Klares Bekenntnis zur Steuerehrlichkeit
Thema des Monats Mai 2007
Das Taxi- und Mietwagengewerbe ist in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der Steuer- und Finanzbehörden gerückt. Schwerpunktkontrollen und Razzien nehmen zu. Wie soll das Gewerbe darauf reagieren? Am Beispiel zweier Gewerbeverbände wird klar, welche Signale die richtigen sind.
Der Taxiverband Berlin (TVB) bezieht beispielsweise in seiner gemeinsam mit der Innung der Berliner Taxifahrer herausgebrachten Verbandszeitschrift „Taxi News“ eindeutig Stellung. Durch das „nicht unerhebliche Vorhandensein illegaler Beschäftigung“ sehen sich vor allem alteingesessene Berliner Taxibetriebe massiv in ihrer Existenz bedroht. Der TVB verweist in diesem Zusammenhang auf Mitgliedbetriebe, die durch eigene Schulungsmaßnahmen Fahrer für die notwendige Auslastung des bestehenden Fuhrparks ausbilden. Ist die Ausbildung beendet, wandern viele dieser Fahrer zu anderen Betrieben ab, die ihnen „statt der vom Schulungsbetrieb angebotenen ortsüblichen Umsatz-Bruttoprovision eine um mindestens fünf Prozent höhere Nettoprovision offerieren“. Dabei trete Geldgier als Motiv auf Unternehmerseite ebenso wie auf Fahrerseite auf. „Bei entsprechender Skrupellosigkeit können diese eine für beide Seiten einträgliche Symbiose eingehen, zu Lasten des Rests der Gesellschaft“, schreibt der TVB. Die meisten rechtschaffenen Betriebe seien trotz guter Auslastung der Taxis und tüchtiger Fahrer gerade in der Lage, den „alternden Fuhrpark so leidlich am Laufen zu halten“.
Kritik äußert der TVB in diesem Zusammenhang auch an der Agentur für Arbeit. Durch deren unverständliche Großzügigkeit gegenüber Taxischein-Inhabern werde die Schwarzarbeit eher gefördert als bekämpft. Angesichts dieses Missstandes müsse man doch fast befürchten, dass der Staat „schwarzarbeitende Leistungsempfänger als gute Konsumenten im Sinne des wirtschaftlichen Aufschwungs“ betrachte und sie deshalb weiter gewähren lasse.
Es gebe genügend Taxifahrer und Unternehmer, die Kontrollen für längst überfällig halten. Genau diese Klientel vertrete man als TVB.
Nicht ganz so deutlich, aber sinngemäß in der gleichen Richtung spricht es der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) aus. Deren Fachgruppenvorsitzende Taxi und Mietwagen Jürgen Hartmann (Braunschweig), Michael Frenzel (Hannover) und Michael Müller (Hildesheim) registrieren ebenfalls eine Zunahme der Kontrollen durch die Überwachungsbehörden. „Unwissenheit und Unachtsamkeit“ mussten manche Unternehmen daher teuer bezahlen, heißt es in einem Einladungsschreiben an die GVN-Mitgliedsbetriebe, in dem zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion zum Thema Steuer- und Sozialversicherungsprüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe eingeladen wurde. Vor rund 80 Zuhörern gab Michael Müller in seiner Einleitungsrede ein klares Bekenntnis des GVN zur Steuerehrlichkeit ab. Ein bisschen unehrlich gehe genauso wenig wie ein bisschen schwanger, betonte der Hildesheimer Fachgruppenleiter. Deshalb sei es besonders wichtig, gegenüber den Behörden gar nicht erst den Verdacht aufkommen zu lassen, außerhalb der Steuerehrlichkeit zu wirtschaften.
Damit dieser Verdacht nicht aufkommt, referierte der Unternehmensberater Volker Wilken aus Ganderkesee über Formen und Abläufe betrieblicher Prüfungen, deren rechtliche Grundlagen sowie Verhaltensempfehlungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen. Wer pro Jahr weniger als 660.000 Euro Umsatz bzw. 55.000 Euro Gewinn macht, gilt als Kleinbetrieb und wird statistisch gesehen nur alle 40 Jahre geprüft. Mittelbetriebe müssen dagegen alle 12 Jahre mit Behördenbesuch rechnen. Großkonzerne werden fortlaufend überprüft.
Betriebsprüfungen haben meist einen konkreten Anlass. Ins Visier gerät man beispielsweise, wenn man zu starke Gewinnschwankungen angibt, zu knappe Privatentnahmen oder unklare Privateinlagen deklariert und nicht plausible bzw. überzogene Rückstellungen steuerlich geltend macht. Stutzig werden Finanzbehörden auch, wenn die Umsatzrendite von den Richtsätzen abweichen, die der Bund für das Taxi- und Mietwagengewerbe jährlich ansetzt. Aktuell gelten derzeit die Richtsätze aus dem Jahr 2003, wonach ein Taxiunternehmen, das bis zu 100.000 Euro Jahresumsatz macht, davon zwischen 19 und 58 Prozent als Gewinn ausweisen sollte. Bei Betrieben zwischen 100.000 und 200.000 Euro Umsatz sollte die Gewinnspanne zwischen 12 und 42 Prozent liegen. Ab einem wirtschaftlichen Umsatz über 200.000 Euro werden Gewinne zwischen 7 und 34 Prozent als plausibel betrachtet.
Was nicht heißen soll, dass Gewinne außerhalb dieser Richtlinien automatisch auf Steuer- und Sozialversicherungsbetrug hinweisen. Die Argumente des Taxiunternehmers, warum man sich außerhalb dieser Richtsätze bewegt, müssen im Falle einer Betriebsprüfung gegenüber der Prüfbehörde glaubhaft und nachvollziehbar sein.
Wie auch alle anderen Rechtfertigungen, mit denen man finanz- und steuerrelevante Unstimmigkeiten ausräumen kann. Dies dürfte in der Tat aber nur dann gelingen, wenn man lückenlos und ehrlich alle Umsätze angegeben hat. Deshalb sei der Vortrag von Herrn Wilken auch keinesfalls eine „Anleitung zum geschickten Betrug“, betonte Michael Müller in seinem Schlussappell. Steuer- und Umsatzmauscheleien führen innerhalb des Gewerbes zu Wettbewerbsverzerrungen und seien allein deswegen schon nicht zu tolerieren.