Thema des Monats

Keine Erlaubnis für Mini-Taxis in Hamburg

Thema des Monats März 2011

Der Hamburger Taxiruf ist mit seinem Antrag, künftig Mini-Taxis einsetzen zu dürfen, zunächst gescheitert. Die zuständige Genehmigungsbehörde „BSU“ hat die Forderung nach einem abgesenkten Zweittarif nicht erfüllt.

Dies teilte die BSU Anfang dieser Woche allen Beteiligten mit. Man hatte darüber zu entscheiden, ob Taxis per Sondergenehmigung ohne die in der BOKraft vorgeschriebene 2. Türe auf der rechten Seite fahren dürfen und ob in solchen Mini-Umwelt-Taxis ein zweiter abgesenkter Tarif für allgemeingültig erklärt wird.

Die Grundidee hinter diesem Antrag ist schnell erklärt: Viele Taxifahrten finden mit nur einem Fahrgast statt, werden aber in Fahrzeugen durchgeführt, die Platz für mindestens fünf, teilweise sogar für bis zu neun Personen bieten. Für letztere gilt seit längerem ein gesonderter Tarif in Form eines Zuschlags, sobald mehr als vier Fahrgäste in diesen Großraumtaxis befördert werden.

Mit den Mini-Taxis sollte aus Sicht der Initiatoren die Nische der Einzelbeförderungen vom Taxigewerbe besetzt werden. Die Vorteile lägen dabei im Umweltgedanken (reduzierter CO2-Ausstoß) und in den geringeren Kosten für den Unternehmer, zumindest was die Anschaffung und den Spritverbrauch betrifft. Darüber hinaus ließen sich damit neue Zielgruppen erschließen und man hätte die passende Antwort auf neue Mobilitätskonzepte wie Car2Go oder Car2gether.

Allerdings müsste der Fahrgast in einem Mini-Taxi in punkto Raumangebot Komforteinbußen hinnehmen. Dies wollte Initiator Günther Möller, Geschäftsführer der beiden Zentralen „Autoruf“ und „6x6“, durch einen günstigeren Taxitarif kompensieren.

Der Protest gegen die geplante Einführung von Mini-Taxis schlug hohe Wellen. Alle anderen Hamburger Taxizentralen sprachen sich dagegen aus, ebenso die Verbände, auch der Bundesverband BZP bezog eine klare Kontra-Stellung. Selbst das Bundesministerium für Verkehr äußerte sich skeptisch.

Trotzdem stand die BSU der Idee objektiv und durchaus wohlwollend gegenüber und konzentrierte sich bei der Überprüfung auf die Bewertung, ob die Beförderung zu einem günstigereren Tarif für den Unternehmer ruinöse Auswirkungen haben könnte, wenn man von einer identischen Auftragslage und gleichen Lohnzahlungen für die Fahrer ausgeht.

Um den durch geringere Tarife bedingten Mindererlös auszugleichen, hätte Günther Möller für Mini-Taxis den Funkbeitrag gesenkt. Da die anderen Hamburger Funkzentralen dies für ihre Teilnehmer allerdings kategorisch verweigerten, wurde das Konzept kritisch beurteilt und zunächst einmal mündlich abgelehnt.

„Die Allgemeingültigkeit eines abgesenkten Taxitarifs, der nur durch niedrigere Funkbeiträge einer einzelnen Zentrale kompensiert wird, kann nicht gewährt werden“, begründet Dirk Ritter von der Hamburger BSU gegenüber taxi heute die Ablehnung. Denn ansonsten wäre die Teilnahme nur Funkpartnern von Taxi Hamburg möglich gewesen.

Am kommenden Mittwoch lädt die BSU alle Hamburger Gewerbevertreter zu einem neuen Gespräch am runden Tisch ein. Mal sehen, ob einer der Beteiligten dann einen Plan B aus der Schublade zieht. Denn die Idee, mit Mini-Taxis auf sich verändernde Mobilitätsansprüche zu reagieren und gegenüber branchenfremden Konkurrenten wettbewerbsfähig zu bleiben, hat in den letzten Wochen weitaus mehr Befürworter innerhalb des Gewerbes gefunden als man das nach den ersten ablehnenden Reaktionen vermuten konnte.

(jh)
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