Thema des Monats

Deutschkenntnisse und Ausweispflicht

Thema des Monats April 2009

Das große Ziel ist eine höhere Qualität im Fahrerbereich: Der Bundesverband BZP hat dazu einen Vier-Punkte-Forderungskatalog aufgestellt, der nun politisch auf den Weg ins Gesetzgebungsverfahren gebracht werden soll.
Diese Entscheidung trafen die Delegierten des BZP in einer Vorstandssitzung am Montag dieser Woche einstimmig. Vorausgegangen war eine Diskussion um die Inhalte einer vier Punkte umfassenden Beschlussvorlage, die Mitglieder zweier BZP-Ausschüsse gemeinsam mit Vertretern des Taxiversicherers VdK und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen erarbeitet haben.

In Punkt 1 fordert der BZP, eine „Kleine Fachkunde“ in die Berufszugangsverordnung aufzunehmen. Angehende Taxifahrer müssten dann neben der Ortskundeprüfung beispielsweise auch Fragen zu rechtlichen Belangen, zu technischem Grundwissen über das Fahrzeug oder auch zu Konfliktbewältigung und Deeskalation beantworten können.

In Punkt 2 strebt der BZP eine einheitlich geltende Vorschrift an, nach der alle Taxifahrer einen Fahrerausweis sicht- und lesbar am Armaturenbrett anzubringen haben.

Punkt 3 ist ein erneuter Vorstoß zum Thema Anschnallpflicht: Die bisher gesetzlich geregelte Befreiung bei Fahrten mit Fahrgast soll aufgehoben werden.

Im Punkt 4 fordert man schließlich, dass die Ortskundeprüfung neben einem schriftlichen künftig auch einen mündlichen Teil beinhalten sollte.
Leider wurden bei der Vorstellung der Beschlussvorlage nicht alle Einzelheiten genauer erläutert. So wollte beispielsweise ein Zentralenmitglied aus Wiesbaden wissen, welche Angaben auf dem Fahrerausweis enthalten sein würden.

Eine Delegierte mit jahrelanger Taxifahrer- und Unternehmererfahrung erkundigte sich, ob sie und alle anderen bereits aktiven Taxifahrer ebenfalls die Kleine Fachkunde nachholen müsste. Ein Münchner Funktionär gab bei der Forderung nach mündlicher Prüfung zu bedenken, dass ein Scheitern vieler Prüflinge im mündlichen Teil eine Klagewelle nach sich ziehen könnte. Erfahrungen aus Düsseldorf oder Berlin, wo man Taxischeinbewerber bereits seit langem mündlich prüft, widerlegten jedoch diese Bedenken.

Keine Diskussion gab es hingegen zu den thematischen Inhalten der Kleinen Fachkunde, die von BZP-Mitgliedern in einer eigens eingesetzten Arbeitsgruppe gemeinsam mit der VdK und der BGF erarbeitet wurden. In fünf Einheiten à zwei Stunden werden verschiedene Themenfelder behandelt. Das Modul Verkehrsverhalten vermittelt schwerpunktmäßig Kenntnisse zum Fahrzeug, das Modul Überfallsicherheit klärt unter anderem über vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung eines Übergriffs auf. Im Bereich Taxi- und Mietwagenrecht steht das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Mittelpunkt: Was dürfen Taxifahrer, was Mietwagenfahrer (und vor allen Dingen: Was NICHT!!!).
Beim Steuer- und Zivilrecht rückt unter anderem das Umsatzsteuergesetz in den Fokus. Wann gilt generell der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent, welche Taxidienstleistungen werden mit 19 Prozent besteuert? Lernzielkontrollen sollen gewährleisten, dass der angehende Taxifahrer die Inhalte der Kleinen Fachkunde auch verinnerlicht.

Eine Verknüpfung der Kleinen Fachkunde mit einer praktischen Fahrkontrolle sieht der vorgelegte Beschluss nicht vor. Hier sieht vor allen Dingen die Berufsgenossenschaft ein Problem bei der praktischen Umsetzung. Etliche Delegierte, unter anderem aus Dortmund und Nürnberg, mahnten allerdings an, dass es politisch schwerer sei, eine praktische Fahreignung in einem zweiten Schritt einzuführen und man das Ziel deshalb schon jetzt verfolgen solle. BZP-Präsident Fred Buchholz versprach, dass man seitens des Präsidiums darüber noch mal intensiv nachdenken werde.

Wie denken Sie, liebe Leser und Taxi/Mietwagenunternehmer darüber? Soll zusätzlich zur Ortskundeprüfung und einer angedachten Kleinen Fachkunde künftig auch eine praktische Fahrprüfung eingeführt werden?

Stimmen Sie darüber direkt in unserer aktuellen Frage des Monats ab.

(jh)