Das Ende der Münchner Doppelfunker
Thema des Monats August 2010
Unter Münchens Taxiunternehmern herrscht im Moment große Unruhe. Auf die Marketingoffensive der einen Zentrale (IsarFunk) hat die andere (Taxi München eG) nun mit dem Ausschluss aller Doppelfunker reagiert. Zwischen den Stühlen sitzen all diejenigen Unternehmer, die bisher mit ihren Taxis an beide Zentralen angeschlossen waren. Bei der Gründung von IsarFunk vor rund 15 Jahren hatte die Genossenschaft vergeblich versucht, Teilnehmer mit Doppelfunk von der eigenen Vermittlung auszuschließen. Seitdem haben nahezu alle IsarFunk-Taxis auch weiterhin die Technik der Taxi München eG im Fahrzeug. Nun startet die Genossenschaft einen weiteren Versuch, Taxis mit dem Konkurrenzfunk aus der eigenen Vermittlung auszuschließen.
Eigentlich begann alles mit der turnusmäßigen Mitgliederversammlung der Taxi München eG im Sommer 2009. Damals wurde beschlossen, dass alle Taxis, die mit einem Dachwerbeträger unterwegs waren, ab dem 1. Juli 2010 von der Auftragsvermittlung der Taxi München eG ausgeschlossen werden würden. Auch die Anrufe an den von der Genossenschaft betrieben Rufsäulen, die im ganzen Stadtgebiet verteilt sind, dürfen Taxis mit Dachwerbung seitdem nicht mehr annehmen.
Bis zum Verbot der Dachwerbetaxis waren rund 200 der insgesamt 3.400 Münchner Fahrzeuge mit einem Dachwerbeträger bestückt, etwa die Hälfte von ihnen waren „Doppelfunker“. Die Vergütung sowie Organisation der Dachwerbung wurde durch die IsarFunk-Taxizentrale abgewickelt, die als Exklusiv-Partner des Hamburger Werbespezialisten TAXi-AD tätig war.
Dort wollte man natürlich auf den lukrativen und imageträchtigen Münchner Werbemarkt nicht verzichten und entwickelte daher gemeinsam mit IsarFunk ein umfangreiches und synergiereiches Marketingkonzept. Zu Zeiten, an denen keine Fremdwerbung gebucht ist, macht die Taxizentrale entweder Eigenwerbung oder Fremdwerbung für regionale Tageszeitungen, Szenezeitschriften oder Radiosender. Für einen Teil des Gegenwertes dieser rabattierten Kampagne wiederum erhält die Zentrale Anzeigenseiten bzw. Werbesekunden.
Parallel zu diesen Werbemaßnahmen wurden alle IsarFunk-Teilnehmer dazu verpflichtet, einen Werbestreifen unterhalb der Seitenfenster mit der Telefonnummer der Taxizentrale anzubringen. Man entsprach damit in erster Linie dem Wunsch vieler Stammkunden, ein IsarFunk-Taxi schon von außen erkennen zu können.
Die Zwangsverpflichtung sorgte vereinzelt für Unruhe innerhalb der Teilnehmer, vor allem unter den Einzelunternehmern, deren Taxis bisher werbefrei waren. „Ich will nicht mit einem Werbestreifen in den Urlaub fahren“, argumentierten die einen und „ich kann doch nicht zu einem Auftrag der Konkurrenzzentrale mit einem IsarFunk-Streifen fahren“, rechtfertigten die anderen ihre Verweigerungshaltung.
Letzteres dachten sich auch die Vorstände der Taxi München eG. Man reagierte auf die Marketing-Offensive mit einem Ausschluss aller Doppelfunk-Fahrzeuge mit Fremdwerbung.
Somit stehen die Münchner Taxiunternehmer nun also vor der Entscheidung, welche der beiden Funksysteme sie aus ihrem Auto wieder ausbauen. Viele von ihnen hatten erst letztes Jahr aufgrund der Systemumstellung bei der Genossenschaft in neue PDAs investiert.
Andere wiederum hatten darauf verzichtet und somit schon auf „Monofunk“ umgestellt. Sie hoffen nun vor allen Dingen, dass die Werbemaßnahmen für den entsprechenden Schub bei den Aufträgen sorgen, um so die zwei bis vier Fahrten, die im Schnitt pro Tag über den Genossenschaftsfunk bzw. deren Standplatztelefone vermittelt werden, wieder kompensieren zu können.
Vielleicht wird dies aber auch gar nicht nötig sein, denn diverse Unternehmer haben bereits angekündigt, gegen den Ausschluss gerichtlich vorgehen zu wollen. Sie hoffen, dass die Richter das Vorgehen der Genossenschaft wie schon vor 15 Jahren als unzulässig erklären.
Dann wäre doch wieder alles beim Alten – zumindest aus Sicht der betroffenen Taxiunternehmer und deren Fahrer. Und München wäre weiterhin die nahezu einzige Stadt in ganz Deutschland, in der Taxis gleichzeitig an zwei große und leistungsfähige Zentralen angeschlossen wären.
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