Thema des Monats

Das ändert sich 2010

Thema des Monats Dezember 2009

Wie in jedem Jahr treten auch zum Jahreswechsel 2009 / 2010 in den verschiedensten Lebensbereichen einige Änderungen in Kraft. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick, auf welche Neuerungen Sie sich einstellen sollten.
AU-Plakette fällt weg:

Nach fast 25 Jahren wird die gesonderte Abgasuntersuchung, kurz AU, abgeschafft. Ab 2010 wird das Abgas im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft, weshalb nur noch eine Plakette geklebt wird. Gültig ist die neue Regelung für alle Prüforganisationen - also TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS. Die letzten ausgegebenen AU-Plaketten sind grün und datieren auf das Jahr 2012. Ab dem nächsten Jahr werden abgelaufene Plaketten bei der HU entfernt. Damit dies nicht mit optisch unschönen Beschädigungen auf dem vorderen Fahrzeugkennzeichen einhergeht, wird eine Blankoplakette in weißer Farbe aufgeklebt.

Abschied von der Lohnsteuerkarte:

Gerade wurden die Lohnsteuerkarten für 2010 verschickt – zum letzten Mal aus Papier. Ab 2011 wird ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer eingesetzt. Die ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) werden bis zum Jahr 2011 nach und nach in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern aufgebaut. Alle Daten, die für die Ermittlung der Lohnsteuer ab 2012 relevant sind, werden dem Arbeitgeber dann von der Datenbank zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Finanzamt soll so beschleunigt werden. Da sich die Einführung des Verfahrens verzögert, ist die Lohnsteuerkarte 2010 etwas länger gültig als normalerweise – sie soll auch noch für das Jahr 2011 anwendbar sein. Arbeitgeber dürfen die Karte also nicht Ende 2010 vernichten, sondern behalten sie noch ein weiteres Jahr. Wenn ein Mitarbeiter den Arbeitsplatz wechselt, nimmt er die Karte wie gehabt mit – bis Ende 2011.

Neue Steuerklassenkombination für Eheleute:

Grundsätzlich können Ehegatten ja zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV wählen. Ab kommendem Jahr kommt eine weitere Steuerklassenkombination hinzu: die Steuerklasse IV mit Faktor. Diese kann eine Alternative zum meist recht hohen Lohnsteuerabzug bei der Steuerklasse V sein. Mit dem neuen Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten mindestens die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen berücksichtigt werden (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale). Gegen Vorlage beider Steuerkarten können berufstätige Ehepaare beim zuständigen Finanzamt die neue Steuerklassenkombination beantragen.

Bürgerentlastungsgesetz bringt Steuervorteile:

Im Rahmen des so genannten Bürgerentlastungsgesetzes können ab Januar die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung voll von der Steuer abgesetzt werden. Damit folgte der Gesetzgeber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Nach Auffassung der Richter gehören die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nämlich zur Sicherung der Existenz und müssen deshalb steuerfrei gestellt werden. Abzugsfähig sind die Beiträge von gesetzlich Versicherten sowie der überwiegende Teil der Beiträge bei Privatversicherten. Nicht abzugsfähig sind lediglich die Leistungsbestandteile, die über die Grundversorgung hinausgehen, also beispielsweise das Einzelbettzimmer im Krankenhaus oder die Chefarztbehandlung.

ELENA-Verfahren für Arbeitgeber:

Ab 1.1.2010 werden elektronische Entgeltnachweise (ELENA) statt der bisher zu erstellenden Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen eingeführt. Ab dem Stichtag müssen Arbeitgeber monatlich verschlüsselt gesetzlich festgesetzte Entgeltdatensätze ihrer Mitarbeiter an die so genannte Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermitteln. Die Meldung dieser Daten erfolgt über das DEÜV-Verfahren, über das auch die Sozialversicherungsmeldungen elektronisch abgewickelt werden. Der Arbeitgeber erhält eine Bestätigung über die Datenlieferung oder – bei fehlerhaftem Inhalt bzw. fehlerhafter Übermittlung – eine Fehlermeldung. Die monatlichen Meldungen muss der Arbeitgeber für zwei Jahre protokollieren. Das DEÜV-Verfahren an sich wird durch ELENA nicht verändert. Die geringfügig Beschäftigten werden weiter an die Minijob-Zentrale gemeldet und die Krankenkassen bekommen An- und Abmeldungen sowie die Jahresmeldungen für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer übermittelt.

Höherer Grundfreibetrag:

Der Grundfreibetrag - das Jahreseinkommen, bis zu dem keine Steuern fällig werden - wird mit dem neuen Jahr um 170 auf 8.004 Euro angehoben. Dieser Wert gilt für Alleinstehende. Verheiratete fallen künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von über 16.009 Euro in die Steuerlast (§ 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG).

Mehr Kindergeld:

Ab Januar 2010 werden der Kinderfreibetrag von 6.024 Euro auf jährlich 7.008 Euro und das Kindergeld um monatlich 20 Euro auf jeweils 184 Euro beim ersten und zweiten Kind erhöht. Für das dritte Kind werden künftig 190 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 215 Euro gezahlt.

Elektronischer Personalausweis ab November:

Im November 2010 soll der elektronische Personalausweis kommen. Er speichert die Daten in einem Chip. Dadurch wird es beispielsweise möglich sein, sich mit dem Ausweis und einem Lesegerät über das Internet elektronisch auszuweisen. Dazu wird die Software Bürger-Client benötigt, die zusammen mit dem Ausweis ausgegeben werden soll. Dadurch kann man sich zukünftig gegenüber Portalen und Plattformen, beim Online-Banking oder beim Einkauf im Internet eindeutig identifizieren. Für die Beantragung eines Gewerbescheines wird es beispielsweise nicht mehr nötig sein, persönlich zum Amt zu gehen. Zusätzlich kann ein Zertifikat für eine qualifizierte elektronische Signatur auf den Ausweis aufgespielt werden. Damit sollen auch Dienste, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, auf elektronischem Wege in Anspruch genommen werden können. Wer möchte, kann auf dem neuen elektronischen Personalausweises auch seine Fingerabdrücke speichern lassen und somit seinen Ausweis an der Grenze auch als Pass-Ersatz verwenden.

Es ist übrigens keine Umtauschpflicht für jetzt noch gültige Personalausweise geplant. Erst bei Ausstellung eines neuen Ausweises wird dieser dann nur noch in der neuen Form ausgegeben. An der Regelung, dass Taxifahrer immer ihren Personalausweis mit sich führen müssen, ändert sich natürlich nichts – egal ob es sich dabei um einen herkömmlichen Perso oder um die neue elektronisch lesbare Chipkarte handelt.

Nach Soli-Urteil - Steuerbescheid widersprechen:

Zum Schluss noch ein Tipp: Nach dem jüngsten Beschluss des Finanzgerichts Niedersachsen vom 25.11.2009 (7 K 143/08) gegen den Solidaritätszuschlag rät der Bund der Steuerzahler zum Einspruch gegen die Steuerbescheide. Beim zuständigen Finanzamt sollte demnach für das laufende Steuerjahr Widerspruch eingelegt werden - aber auch für 2007 und 2008, sofern man für diese Jahre erst kürzlich oder bislang noch keinen Bescheid erhalten hat. Damit sichern sich Steuerzahler Anspruch auf Erstattung, sollte das Bundesverfassungsgericht den Soli tatsächlich kippen. Grundsätzlich haben Steuerzahler einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids Zeit zum Einspruch. Verstreicht diese Frist, gilt der Bescheid als rechtskräftig. Um es den Steuerzahlern möglichst einfach zu machen, hat der Bund der Steuerzahler bereits einen entsprechenden Musterbrief auf ihrer Internetseite bereitgestellt, den Sie unter http://www.steuerzahler.de/Musterbriefe/1560b592/index.html abrufen können.

Die Redaktion der taxi heute wünscht Ihnen schon jetzt ein erfolgreiches Jahr 2010!

(sk)
Dieser Block ist defekt oder fehlt. Eventuell fehlt Inhalt oder das ursprüngliche Modul muss aktiviert werden.