Bei den jüngsten Überschwemmungen sind laut Fernseh- und Zeitungsberichten auch Taxis und Mietwagen so schwer beschädigt worden, dass sie nur noch als Totalschäden entsorgt werden können. Wenn für sie nicht nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen war, sondern eine Teilkasko- oder gar eine Vollkasko-Versicherung, müssten die Halter den Schaden von der Versicherung ersetzt bekommen. Darauf weist das Goslar Institut hin, eine Initiative des Versicherers HUK Coburg.
Demnach kommt eine Teilkaskoversicherung für alle wetterbedingten Beschädigungen auf, die an einem parkenden Fahrzeug entstehen. Das Institut nennt als Quellen wetterbedingter Beschädigungen Sturmschäden ab einer Windstärke von 8, Überschwemmungen, Schnee und Hagel. Die Reparaturkosten würden in der Regel von der Teilkasko in voller Höhe erstattet und der Versicherungsnehmer werde in der Schadenfreiheitsklasse nicht hochgestuft. Eine etwaige vereinbarte Selbstbeteiligung, die bei Taxis und Mietwagen die Regel sein dürfte, werde aber abgezogen. Die Leistungen der Teilkasko seien in einer Vollkasko enthalten.
Wenn ein Taxi oder ein Mietwagen gegen einen umgestürzten Baum fährt, ist das allerdings nicht von der Teilkasko abgedeckt. In solchen Fällen braucht man eine Vollkasko, die bei Taxis und Mietwagen ihrer Kosten wegen allerdings nicht allzu häufig sein dürfte. Bei der Vollkasko käme hinzu, dass sie Sturmschäden unabhängig von der Windstärke übernehme.
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