Sonnenbrille sollte trotz Maske getragen werden dürfen

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen findet es problematisch, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anzuordnen und gleichzeitig Sonnenbrillen zu verbieten.

Ohne Sonnenbrille kann ein Fahrer bei tiefstehender Sonne gefährlich stark geblendet werden. (Foto: Heike Skamper/ZVA)
Ohne Sonnenbrille kann ein Fahrer bei tiefstehender Sonne gefährlich stark geblendet werden. (Foto: Heike Skamper/ZVA)
Dietmar Fund

Auch wenn Autofahrerinnen und Autofahrer während der Fahrt eine „Maske“ tragen müssen, sollte man ihnen das Tragen einer Sonnenbrille oder einer getönten Brille nicht verbieten, weil man durch plötzlichen Lichteinfall gefährlich geblendet werden kann und dann im Blindflug unterwegs ist. Das schreibt der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) unter Hinweis auf eine nach seinen Angaben in Sachsen seit Mitte Februar geltende Regelung. Dort sind laut dem Verband Fahrerinnen und Fahrer dann zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet, wenn im Fahrzeug Angehörige mehrerer Hausstände mitfahren. Laut dem Sächsischen Verkehrsministerium dürfe aber in solchen Fällen keine Sonnenbrille getragen werden, um gemäß der Straßenverkehrsordnung erkennbar zu bleiben.

Gegen diese Koppelung, die auch beim Fahrpersonal von Taxis und Mietwagen nicht selten sein dürfte, hebt der ZVA die hohe Bedeutung von Sonnenschutzgläsern für die Verkehrssicherheit hervor. Seiner Meinung nach sollte die Politik beim Verhältnis von Infektionsschutz und Straßenverkehrssicherheit ein Maß finden, das beide Aspekte angemessen berücksichtige. Dies gelte nicht nur bei schneller Fahrt, sondern selbst bei niedriger Geschwindigkeit in verkehrsreichen Zonen.

Der Verband weist auch auf Menschen hin, die aus augenmedizinischen Gründen Sonnen- oder so genannte Kantenfilterbrillen tragen müssen. Letztere wirkten wie leichter getönte Sonnenbrillen, filterten aber nur bestimmte Lichtbestandteile heraus. Wenn man solchen Menschen das gleichzeitige Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und einer getönten Brille verwehre, könnten sie an sonnigen Tagen nicht oder nur eingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen.

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