Schwarz-gelbes Muster für Taxis führte zur Abmahnversuch

Für das als Kennzeichen für Taxis seit Jahrzehnten verwendete schwarz-gelbe Muster sollte ein Taxiunternehmer aus Sachsen-Anhalt abgemahnt werden.

Das als Kennzeichen von Taxis weit verbreitete schwarz-gelbe „Schachbrettmuster“ hat sich der Straubinger Unternehmer in einer bestimmten Form schützen lassen, wegen der er nun Kollegen abzumahnen versucht. (Abb.: Mietwagen Taxi Kosa)
Das als Kennzeichen von Taxis weit verbreitete schwarz-gelbe „Schachbrettmuster“ hat sich der Straubinger Unternehmer in einer bestimmten Form schützen lassen, wegen der er nun Kollegen abzumahnen versucht. (Abb.: Mietwagen Taxi Kosa)
Dietmar Fund

Wer als Taxiunternehmer beispielsweise auf seiner Homepage einen seit den 30er-Jahren als Taxi-Merkmal bekannten schwarz-gelben Streifen verwendet, läuft Gefahr, eine Abmahnung von der Rechtsanwältin des Straubinger Taxi- und Mietwagen-Unternehmers Alpár Kòsa jun. zu erhalten. Darauf weist der Taxiunternehmer Frank Geßner aus Burg bei Magdeburg hin. Er hat taxi heute ein Schreiben der Rechtsanwältin Rosemarie Lankes aus Weiding im Landkreis Cham übermittelt. Sie gibt darin an, dass die Markenrechte ihres Mandanten für zwei übereinander angeordnete Reihen abwechselnd schwarzer und gelber Rechtecke im Bereich von Taxi- und Beförderungsdienstleistungen verletzt worden seien, weil Geßner die geschützte Marke auf seiner Homepage im Zusammenhang mit identischen Dienstleistungen verwende. Daher solle er eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und inklusive der Rechtsanwaltskosten 1.822,96 Euro überweisen.

Dagegen wehrte sich Geßner, dessen über 70 Jahre altes Taxiunternehmen schon seit langem ein ähnliches, aber im Detail unterschiedliches Schachbrettmuster verwendet. Er nahm sich zwei Patentanwälte und stellte seinerseits einen Patentantrag für schwarz-gelbe, gekippt angeordnete Parallelogramme. Nun hat er durchgesetzt, dass der Unternehmer, der ihn abmahnen wollte, seinerseits die Kosten der Patentanwälte tragen muss. Die 1.000 Euro Kosten für die Eintragung seines eigenen Patents muss der Sachsen-Anhaltiner allerdings selbst tragen.

Anfang Juni 2020 hat auch der Rechtsanwalt Michael Gürke auf der Plattform anwalt.de auf die Abmahnversuche des Straubinger Unternehmers hingewiesen, die demnach offenbar auch einen Taxiunternehmer aus der Region Köln betroffen haben. In diesem Fall wollte der Abmahnkosten von 2.706,66 Euro ersetzt haben und bot als Alternative den Abschluss eines Lizenzvertrags an. Nachdem der Kölner Unternehmer beides ablehnte, stellte der Abmahner beim Landgericht München I Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Das Gericht lehnte ihn aber ebenso ab wie danach das Oberlandesgericht München. Beide stellten übereinstimmend fest, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe.

Rechtsanwalt Gürke zieht daraus den Schluss, dass der Schutzumfang einer solchen Marke sehr begrenzt ist und durch kleine Abweichungen umgangen werden kann. Andererseits müsse man aber auch einstweilige Verfügungen fürchten, weil man in deren Verfahren kaum zum Gegenangriff übergehen könne.

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