Taxifahrer müssen bald den MwSt-Satz korrigieren

Die vom Koalitionsausschuss beschlossene vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer ist die konkreteste Auswirkung der jüngsten Corona-Hilfsmaßnahmen für das mobile Gewerbe.

Wenn Taxifahrer die Fahrt auf Papier quittieren, müssen sie während der Senkung der Mehrwertsteuer den eingedruckten Prozentsatz von Hand korrigieren. (Foto: Dietmar Fund)
Wenn Taxifahrer die Fahrt auf Papier quittieren, müssen sie während der Senkung der Mehrwertsteuer den eingedruckten Prozentsatz von Hand korrigieren. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Am 3. Juni hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung eine ganze Reihe weiterer Milliarden Euro kostender Hilfsmaßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft in der Corona-Pandemie beschlossen. Wohl die konkretesten Auswirkungen auf Taxi- und Mietwagenunternehmen hat die Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 Prozent sowie von 7 auf 5 Prozent zwischen dem 1. Juli und dem 31.12.2020. Laut dem Bundesverband Taxi und Mietwagen zwingt sie zwar nicht zu Tarifänderungen, weil Taxipreise Bruttopreise seien. Die Fahrer müssten allerdings beim Ausstellen handschriftlicher Quittungen auf ihren Vordrucken in dieser Zeitspanne den alten Mehrwertsteuersatz streichen und durch den neuen ersetzen. Die Unternehmer müssten die Sätze bei Rechnungsfahrten korrigieren. Wie bei Quittungsdruckern zu verfahren ist, hängt in erster Linie davon ab, wie sie ans Taxameter oder den Wegstreckenzähler angebunden sind.

Ein anderer Bestandteil der beschlossenen Maßnahmen sind weitere Überbrückungshilfen, die zwischen Juni und August 2020 gewährt werden sollen. Inwieweit Taxi- und Mietwagenbetriebe von den Hilfen profitieren könnten, hängt unter anderem von der Anzahl ihrer Mitarbeiter ab. Außerdem müssen auch sie bei der Antragstellung Umsatzrückgänge gegenüber den Vorjahresmonaten durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen, damit sie einen Teil der fixen Betriebskosten ersetzt bekommen.

Nähere Einzelheiten sind auch dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. noch nicht bekannt, der dazu ein erstes Mitglieder-Rundschreiben verschickt hat. Ein Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses informiert über die Beschlüsse. Es kann als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung heruntergeladen werden.

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