Der nächste Verkehrsgerichtstag beschäftigt sich mit Sanktionen

Beim 56. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar dürfte nur ein Arbeitskreis für das mobile Gewerbe direkt interessant sein.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag findet in den Medien traditionell starke Beachtung. (Foto: Dietmar Fund)
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag findet in den Medien traditionell starke Beachtung. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Mit „Sanktionen bei Verkehrsverstößen“ beschäftigt sich der Arbeitskreis VI des 56. Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar. Unter anderem geht es dabei um kriminologische Erkenntnisse, um Erfahrungen aus dem Ausland sowie aus Interventionsmöglichkeiten aus wissenschaftlicher Sicht. Da die Fahrer von Taxis und Mietwagen aufgrund ihrer hohen Fahrleistungen häufig auch unabsichtlich Verkehrsverstöße begehen und oft deren Opfer werden, könnte dieser Arbeitskreis für Taxi- und Mietwagenunternehmer interessant sein.

Der Arbeitskreis II beschäftigt sich mit dem automatisierten Fahren und wirft insoweit einen Blick in eine Zukunft, die auch das mobile Gewerbe massiv direkt und indirekt betreffen wird. Da er dies aber unter juristischen Gesichtspunkten tut und in erster Linie haftungsrechtliche Fragen behandelt, könnte das für Laien eine eher trockene Diskussion werden.

Der Plenarvortrag bei der Eröffnungsveranstaltung am Donnerstagvormittag geht ebenfalls auf autonome Systeme ein. Prof. Dr. Henning Kagermann, Präsident der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften e.V., geht hier der Frage nach, welche Auswirkungen solche Systeme auf die Wirtschaft und die Gesellschaft haben.

Am Donnerstag, dem 25. Januar 2018 tagen die Arbeitskreise von 14 Uhr bis 18.30 Uhr. Ihre wesentlichen Ergebnisse münden traditionell in jedem Arbeitskreis in einen Vorschlag für eine Resolution, die am Freitagvormittag zwischen 8.30 Uhr und 11.00 Uhr diskutiert und verabschiedet wird.

Interessierte Leserinnen und Leser können das Programm als pdf-Datei im Download-Bereich unterhalb dieser Meldung herunterladen.

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