Steuerbetrug: Taxiunternehmerin und Angestellte zu Haftstrafen verurteilt

Eine Taxiunternehmerin aus dem Bodenseekreis wurde vom Landgericht Ravensburg wegen „Schwarz-Beschäftigung“ von Arbeitnehmern zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der entstandene Beitrags- und Steuerschaden soll sich auf rund zwei Millionen Euro belaufen.
Redaktion (allg.)
Der Unternehmerin wurde vorgeworfen, in der Zeit von 1998 bis 2004 Arbeitnehmer ihres Betriebs regelmäßig "schwarz" entlohnt zu haben. Höhepunkt der Ermittlungen waren Durchsuchungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Friedrichshafen und der Steuerfahndungsstelle Weingarten in den Wohn- und Geschäftsräumen mehrerer beschuldigter Personen im Jahr 2004. Nun verurteilte das Landgericht Ravensburg die Taxiunternehmerin als Haupttäterin zu zwei Jahren Haft. Eine als Mittäterin angeklagte Angestellte erhielt zehn Monate Freiheitsstrafe. Beide Strafen wurden auf Bewährung ausgesetzt. Bereits im Vorfeld war durch das Amtsgericht Tettnang eine in der Taxizentrale der Unternehmerin beschäftigte Aushilfskraft wegen Leistungsbetruges zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
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