Hobby-Taxifahrer riskieren Versicherungsschutz
Wenn man sein Auto dienstlich nutzt, muss man das seiner Versicherung melden, erst recht, wenn man darin Personen befördern möchte. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
Wenn die Meldung an die Versicherung versäumt wird, sind weder der Fahrer noch die Passagiere versichert. Die Versicherung könne auch Schadenszahlungen verneinen, wenn sich herausstelle, dass Private Fahrgäste gegen Geld befördern, ohne eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu haben, schreibt der DAV.
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