Zweiter Uber-Fahrer bekam einstweilige Verfügung

Das Landgericht Frankfurt macht klar, dass die Fahrer des Dienstes Uber Pop ohne P-Schein ein hohes Risiko eingehen.
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Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hat am 17. September 2014 kürzlich eine zweite einstweilige Verfügung gegen einen Fahrer des Dienstes Uber Pop erlassen. Auch ihm wird untersagt, Beförderungswünsche von Fahrgästen über die App Uber Pop und einen Fahrpreis anzunehmen, wenn er keine Genehmigung zur Fahrgastbeförderung hat, also keinen „P-Schein“. Darauf weist die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG hin.

Laut der Genossenschaft bekommen Fahrer einen Punkt in Flensburg, wenn sie ohne P-Schein Fahrgäste in nicht genehmigten Fahrzeugen befördern. Damit riskierten sie rasch ihren Führerschein. Außerdem würden Bußgeldbescheide über 200 Euro im Gewerbezentralregister erfasst. Wer sich als Fahrer selbstständig machen wolle, könne daher Probleme bekommen.

Für Dieter Schlenker, den Vorsitzenden der Genossenschaft, ist ganz klar, dass Uber sein Geschäftsmodell „ausschließlich auf dem Rücken der Fahrer“ betreibe. Sie müssten für alle Risiken selbst haften.

Schlenker kündigte an, in allen Städten, in denen Uber Pop auftrete, Testfahrten zu machen und das rechtswidrige Geschäftsmodell des Unternehmens umgehend vor Gericht zu bringen.

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