Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Verbot beider Uber-Dienste
Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat am 26. September 2014 in einem Eilverfahren das Verbot des Limousinendienstes Uber Black und der Vermittlung privater Fahrer über die App Uber Pop bekräftigt. Damit bleiben beide Dienste in Berlin verboten.
Das Gericht sieht es als rechtmäßig an, beide Dienste nach der Gewerbeordnung zu verbieten, weil Uber mit beiden Diensten entgeltlichen beziehungsweise geschäftlichen Gelegenheitsverkehr ohne die erforderliche Genehmigung betreibe. Uber sei zwar nur ein Vermittler, trete aber gegenüber den Fahrgästen als Vertragspartner auf, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
Beide Dienste verstießen gegen zahlreiche, dem Schutz der Kunden dienenden Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes, schreibt die Pressestelle weiter. Bei Uber Pop verfügten die Fahrer nicht über die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Uber Black verstoße gegen die Rückkehrpflicht von Mietwagen zum Betriebssitz. Der sofortige Vollzug des Verbots liege im öffentlichen Interesse. Er sei „zum Schutz der Fahrgäste vor Gefahren für Leib und Leben“ geboten.
Gegen diesen Beschluss kann Uber beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen.
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