Schwerhörigkeit gefährdet Fahrerlaubnis nicht

Ohne klärungsbedürftige Zweifel darf die Fahrerlaubnisbehörde schwerhörigen Autofahrern die Fahrerlaubnis nicht entziehen.
Nur wegen eines Hörgerätes alleine darf die Führerscheinbehörde nicht schon ein Fahreignungsgutachten anordnen. (Foto: Bernd Kasper/pixelio.de)
Nur wegen eines Hörgerätes alleine darf die Führerscheinbehörde nicht schon ein Fahreignungsgutachten anordnen. (Foto: Bernd Kasper/pixelio.de)
Dietmar Fund

Einem schwerhörigen Autofahrer darf nicht ohne Weiteres die Fahrerlaubnis wegen Schwerhörigkeit entzogen werden, selbst wenn er sich geweigert hat, ein ärztliches Gutachten über seine Fahrtauglichkeit beizubringen. So entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am 28. Januar 2016 in einem Fall mit dem Aktenzeichen 3 L 4/16.NW.#

Bei älterer Autofahrer hatte seinen alten Führerschein aus den 60er-Jahren gegen einen aktuellen eintauschen wollen, wobei der Mitarbeiterin der Führerscheinstelle sein Hörgerät aufgefallen war, wie die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein berichten. Der Autofahrer hatte danach wie verlangt ein ärztliches Attest eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes vorgelegt, das ihm ein für sein Alter normales Hörvermögen bescheinigte. Der Arzt schrieb, Beeinträchtigungen im Straßenverkehr seien nicht zu erwarten. Auch eine geforderte Ergänzung reichte der Autofahrer nach.

Nachdem er aber nicht fristgemäß bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung erschienen war, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung mit der Begründung, es bestünden Zweifel an seiner Fahreignung. Der Autofahrer legte Widerspruch ein und strengte ein Eilverfahren an.

Das Verwaltungsgericht stufte den Entzug der Fahrerlaubnis in diesem Fall als offensichtlich rechtswidrig ein. Die Behörde habe zu Unrecht das Gutachten eines Arztes der Begutachtungsstelle angeordnet. Laut Fahrerlaubnisverordnung komme eine solche Anordnung nur in Betracht, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte berechtigte Zweifel an der Fahreignung bestünden. Eine hochgradige Schwerhörigkeit oder gar Gehörlosigkeit alleine bedeuteten nicht, dass der Betroffene zum Autofahren nicht geeignet sei, da man sich im Straßenverkehr überwiegend optisch orientiere.
 

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