Taxifahrer müssen sich jetzt immer anschnallen

Die Ausnahme von der Gurtpflicht wird abgeschafft, nachdem auch der Bundesrat einer Streichung zugestimmt hat.
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Taxifahrer müssen sich künftig auch bei Fahrten mit Fahrgästen anschnallen. Das geht aus der „Neunundvierzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ hervor, der der Bundesrat in seiner Sitzung am 19. September 2014 zugestimmt hat.

Die Länderkammer folgte damit der Argumentation des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Er hatte sich auf die Verkehrssicherheit berufen und sich auf neuere Erhebungen bezogen. Sie hätten gezeigt, dass das Risiko eines Überfalls für den Fahrer als deutlich geringer einzuschätzen sei als das Risiko eines Unfalls.

Die Anschnallpflicht tritt am Tage nach der Verkündung der Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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