Zugeparkt: Autofahrer sollten besser ruhig reagieren
Eine Szene, die öfters vorkommt: Aus Zeitnot parken Taxifahrer mangels Alternative kurz vor einer privaten Einfahrt, begleiten den Fahrgast ins Haus und werden bei ihrer Rückkehr von einem zugeparkten Autofahrer wild hupend begrüßt. Bevor der Konflikt eventuell eskaliert, rät das Goslarer Institut, Studiengesellschaft für verbrauchergerechtes Versichern e.V., in seinem aktuellsten Recherchetipp jedoch den geschädigten Autofahrern zur Vorsicht. Würden sie Falschparker abschleppen lassen, könnten sie auf ihren Kosten sitzen bleiben. Noch schlimmer sei es, falls sie selbst den Zuparker als Gegenmaßnahme blockierten. Dann sei schlicht der Tatbestand der Nötigung erfüllt.
Grundsätzlich müsse man unterscheiden, ob das Zuparken im öffentlichen Verkehrsaum oder auf einem Privatgrundstück passiere, so das Goslarer Institut. Im ersten Fall sei es ein Verkehrsdelikt und Aufgabe der Polizei, dies zu ahnden und über Maßnahmen wie Abschleppdienst und Bußgeld zu entscheiden. Auf einem Privatgrundstück müsse der Eigentümer den Falschparker auf eigene Kosten entfernen. Die Abschleppkosten müsse er anschließend von der Gegenseite einfordern mit dem Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Auch bei sonstigen Auslagen oder Schadensersatzansprüchen wegen Termindrucks müsse der Geschädigte vor Gericht erst nachweisen, dass er nicht unverhältnismäßig gehandelt habe. Und wer seinem Ärger über einen Falschparker vor der eigenen Garage mit einem Hupkonzert Luft machen wolle, verstoße gegen das Gebot, die Hupe nur bei Gefahr zu benutzen.
Ratsam ist es somit, ruhig Blut zu bewahren und sich untereinander zu einigen. Rechtlich auf der sicheren Seite ist man, wenn die Beteiligten die Polizei hinzuziehen und Beweisfotos machen.
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