Dashcam-Aufnahmen sind grundsätzlich verwertbar

Ungeachtet des Datenschutzes darf ein Gericht bei schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeiten Dashcam-Aufnahmen anderer Verkehrsteilnehmer als Beweis heranziehen.
Das Oberlandesgericht traf einen Beschluss zu einer Frage, die im Mittelpunkt des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2016 in Goslar gestanden hat. (Foto: Dietmar Fund)
Das Oberlandesgericht traf einen Beschluss zu einer Frage, die im Mittelpunkt des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2016 in Goslar gestanden hat. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Bei der Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten ist es grundsätzlich zulässig, Aufnahmen zu verwerten, die ein anderer Verkehrsteilnehmer mit seiner Dashcam gemacht hat. Diesen Beschluss mit dem Aktenzeichen 4 Ss 543/15 fasste das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Fall, der am 18. Mai 2016 veröffentlicht wurde.

Bei der Verhandlung ging es um einen Rotlichtverstoß. Ein Autofahrer hatte die Ampel überfahren, nachdem sie schon mindestens sechs Sekunden lang Rot angezeigt hatte. Das hatte ein anderer Verkehrsteilnehmer zufällig mit seiner Dashcam gefilmt. Seine Videoaufnahmen dienten dem Amtsgericht Reutlingen als Tatnachweis. Statt das verhängte Bußgeld von 200 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot zu akzeptieren, legte der Rotlichtsünder Berufung ein.

Das Oberlandesgericht wies den Einspruch ab und ließ gegen diesen Beschluss kein weiteres Rechtsmittel zu. Es begründet seine Entscheidung damit, dass das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kein Beweisverwertungsverbot für das Straf- und Bußgeldverfahren enthalte. Auch wenn jemand die engen Grenzen sprenge, die das BDSG setze, habe ein solcher Verstoß nicht zwingend eine Unverwertbarkeit der Videoaufnahme zur Folge. Die Verwertbarkeit sei „im Einzelfall unter Abwägung der widerstreitenden Interessen“ zu entscheiden. Dabei sie das Gewicht des Verstoßes zu berücksichtigen.

Laut dem Oberlandesgericht handelt es sich um die erste obergerichtliche Entscheidung zur Verwertbarkeit von Videoaufnahmen aus dem Fahrzeug heraus.

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